Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich sehr über Hilfe und Rückmeldung freuen.
Ich versuche die Frage mit den Eckdaten so genau und kurz wie möglich zu gestellten:
Eine mehrwöchige Wiedereingliederung „Hamburger Modell“ nach monatelanger Krankheit und Reha endet am 28.09.2012.
Die kalendertägliche Leistung von Überbrückungs-/Übergangsgeld der Deutschen Rentenversicherung endet damit gemäß dem Stufenplan am 28.09.2012.
Ab dem 29.09.2012 besteht wieder Arbeitsfähigkeit. Dummerweise fällt der 29. und 30.09.2012 auf ein Wochenende.
Die DRV erklärt das der Arbeitgeber ab dem 29.09. wieder voll zuständig ist, also Gehalt, Sozialversicherungsmeldung etc.
Der Arbeitgeber sieht das anders und meint: nein, keine Zuständigkeit, da auf Basis festes Monatsgehalt gezahlt wird und es eine 5 Tage Arbeitswoche (regelmäßige Arbeitszeit Mo-Fr) gibt.
Grundsätzliche verstehe ich beide Argumente.
Meine Fragen:
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wer ist den nun genau für mich zuständig?
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und ganz wichtig: wo steht das geschrieben? Gesetz? Vorschrift? etc.
Weder die DRV noch der Arbeitgeber können das sagen und meinen: das ist doch logisch!!! -
wer muss mich versichern? Bin ich z. B. an diesem Wochenende krankenversichert?
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und bekomme ich von DRV oder AG Leistung/Gehalt für das Wochenende?
Evtl. wichtig: Es besteht ein GDB von 40% und Gleichstellung.
Ich freue mich sehr über Rückmeldungen um das Rästel zu lösen.
Vielen Dank an alle Helferlein im Voraus sagt
Gerda