Wer muss was zahlen bei Wiedereinglicherung n Reha

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und würde mich sehr über Hilfe und Rückmeldung freuen.
Ich versuche die Frage mit den Eckdaten so genau und kurz wie möglich zu gestellten:

Eine mehrwöchige Wiedereingliederung „Hamburger Modell“ nach monatelanger Krankheit und Reha endet am 28.09.2012.
Die kalendertägliche Leistung von Überbrückungs-/Übergangsgeld der Deutschen Rentenversicherung endet damit gemäß dem Stufenplan am 28.09.2012.
Ab dem 29.09.2012 besteht wieder Arbeitsfähigkeit. Dummerweise fällt der 29. und 30.09.2012 auf ein Wochenende.
Die DRV erklärt das der Arbeitgeber ab dem 29.09. wieder voll zuständig ist, also Gehalt, Sozialversicherungsmeldung etc.
Der Arbeitgeber sieht das anders und meint: nein, keine Zuständigkeit, da auf Basis festes Monatsgehalt gezahlt wird und es eine 5 Tage Arbeitswoche (regelmäßige Arbeitszeit Mo-Fr) gibt.

Grundsätzliche verstehe ich beide Argumente.

Meine Fragen:

  • wer ist den nun genau für mich zuständig?

  • und ganz wichtig: wo steht das geschrieben? Gesetz? Vorschrift? etc.
    Weder die DRV noch der Arbeitgeber können das sagen und meinen: das ist doch logisch!!!

  • wer muss mich versichern? Bin ich z. B. an diesem Wochenende krankenversichert?

  • und bekomme ich von DRV oder AG Leistung/Gehalt für das Wochenende?

Evtl. wichtig: Es besteht ein GDB von 40% und Gleichstellung.

Ich freue mich sehr über Rückmeldungen um das Rästel zu lösen.

Vielen Dank an alle Helferlein im Voraus sagt
Gerda

Hallo,
ist das wirklich so wichtig?? Es geht doch nur um zwei Tage.
Rechlich wird es so sein, dass du ab dem 29.9 wieder Angestellt bist. Falls du am Samstag und Sonntag aber nicht arbeitest bekommst du natürlich auch kein Gehalt.
Lasse einfach mal fünfe gerade sein.
Gruß
Thomas

Hallo,
es tut mir leid, dass ich keine sichere Antwort geben kann. Ich empfehle eine Beratung durch einen Sozialverband (VdK, SoVD).
Viel Erfolg!

Hallo

Danke für deine Frage. Die finde ich sehr interessant. Soetwas habe ich noch nicht gehabt. Leider kann ich es nicht beantworten. Ein Sozialdienst könnte das.
Wenn du keine Antwort bekommst, würde ich mal bei unserem Sozialdienst nachfragen.
Sag dann Bescheid.

Gruß Wolf-Dieter

Hallo,
1.)für Ihre Anfrage bin ich leider nicht kompetent genug.
2.)Die Anfrage hat mich erst am 3.10. erreicht, insofern ist es z. T. auch schon zu spät, was das angesprochene WE betrifft.

3.)Wie wäre es mit einem Anwalt für Sozial- und Arbeitsrecht? (bzw. öffentliche Rechtsberatung oder einer Verbraucherberatung,was die Versicherungsfragen betrifft?)
MfG und alles Gute für die Gesundheit
S. Müller.

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich werde weiterforschen, allein schon weil mein Fall wirklich irgendwie selten zu sein scheint.
Ein schönes WE wünscht die
Fuchsfee

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich werde weiterforschen, allein schon weil ich die Sache nun auch echt spannend finde.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dasss so ein Fall noch nicht existiert und wie das zu handhaben ist.
Sobald ich was konkretes habe werde ich die Lösung dauschreiben. Bin mal gespannt.
Viele Grüße und ein schönes WE wünscht
Fuchsfee Gerda

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich werde in jedem Fall weiterforschen, weil ich die Sache nun auch echt spannend finde.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass so ein Fall noch nicht existiert.
Sobald ich was Konkretes habe werde ich die Lösung dauschreiben. Bin mal gespannt.
Ein schönes WE wünscht
Fuchsfee Gerda

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Naja, wichtig insofern als das ich seit Monaten mit echt sehr wenig Geld auskommen musste und Krankheit, nein falsch: möglichst irgendwie wieder auf die Beine kommen, wirklich enorm viel Kraft, Einsatz, Motivaton und leider auch recht viel Geldmittel erfordert.
Ich befinde mich in einer Grauzone zwischen wenige Euro zu viel für die Befreiungen von Zuzahlungen, aber zu wenig um mit dem Überbrückungsgeld alle Kosten für Lebensunterhalt und Gesundwerdung zu decken. Da sind dann auch schon mal 10 Euro für Rezeptzuzahlung (für nur eines der Medis) oder 48 Euro für 6 Physio-Behandlungen wirklich enorm viel Geld, die ich mir mal nicht eben so leisten kann. Von daher interessiert mich die Frage schon.
Ich werde deswegen sicher nicht vor ein Soz-Gericht ziehen und mich enorm stressen.
Aber da die DRV sagt der AG muss zahlen, muss das doch auch irgendwo gereglt sein und eben das interessiert mich.
Erlaube mir die Rückfrage: Warum ist es natürlich, das ich für die zwei Tage kein Geld bekomme?
Die DRV zahlt ja auch kalendertäglich auf Basis Gehalt und der AG zahlt auch immer gleich, egal ob 19 oder 23 Arbeitstage.
Wenn der Stufenplan erst am 01. oder 02.10. oder sonst wie mitten in der Woche geendet hätte, würde die DRV die zwei Tage ja auch nicht in Frage stellen und zahlen.
Das hätten die Soz-Berater in der Klinik doch wissen müssen, meine ich. Dort wurde ja auch der Stufenplan entwickelt. OK, die haben viel zu tun, das hab ich auch.
Ich kann mir halt einfach nicht vorstellen das es solch einen Fall noch nie gab.
Nach hinten raus habe ich auch keine Nerven mich in ein paar Jahren über zwei fehlende Tage in der Rentenversicherungszeit zu kümmern. Das würde mir graue Haare verursachen und davon hab ich leider schon viel zu viele :wink:
Aber recht hast Du trotzdem: ich gehe jetzt nach knapp 30 Berufsjahren alles langsamer an und versuche halt das Beste aus allem zu machen. Hab offensichtlich eine recht gute Resilenz :wink:

Vielen Dank für Deine Zeilen.
Ein schönes Wochenende wünscht
die Fuchsfee
Gerda

Hallo,
mich würde interessieren warum Du für 6 Anwendungen Physiotherapie 48 € zuzahlen mußt. Was stand auf dem Rezept?
Gruß
Thomas

Hallo,

Meine Fragen:

  • wer ist den nun genau für mich zuständig?
  • und ganz wichtig: wo steht das geschrieben? Gesetz?

Dazu kenne ich mich nicht aus

Gruß
Otto

Hallo, leider kenne ich mich im Leistungsfragen weniger aus, so dass eine Antwort nicht verbindlich wäre.
Viel Erfolg und alles Gute

Hallo !

Es tut mir leid, mit dem hamburger Modell kenne ich mich nicht aus.

Viel Glück !