Wer muss Wasserhähne ersetzen?

Hallo zusammen!

Wer kann mir sagen, was üblicherweise mitvermietet wird?
Angenommen, jemand mietet eine Wohnung in der im Bad Wasserhähne an
Bad und Wanne sind. Nach etwa 25 Jahren sei nun ein Hahn völlig
marode. Wer muss den Austausch zahlen? Sind Wasserhähne grundsätzlich
mitvermietet? Angenommen sei, dass dazu nichts im Mietvertrag steht.

Danke im voraus sagt - Jaschiii

Moin, Jaschii!

Die Sache ist vom Mietgesetz her bei Wohnungs-Mietverträgen im Prinzip ganz einfach geregelt: Alles !! was der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses in und an der Wohnung vorfindet, gehört automatisch zur „Mietsache“ - wird also vom Eigentümer mit vermietet und vom Mieter über die Miete mit bezahlt und ist deshalb vom Vermieter/Eigentümer in (mindestens) gebrauchsfähigem Zustand zu halten - es sei denn, es wird ausdrücklich (möglichst schriftlich!) vereinbart, daß diese Sachen durch Schenkung oder Kauf in den Besitz des Mieters übergehen oder der Mieter ausdrücklich auf eine Instandhaltung/Pflege verzichtet! Das gilt auch für vorh. Teppichböden,Spülen,Möbel,Leuchten,Einbauküchen (samt Geräten),usw.! Also: Deine defekte Armatur („Wasserhahn“) muß der Vermieter reparieren oder austauchen - und zwar umgehend! Ansonsten hast du nach 1x schriftlicher! Anmahnung mit kurzer Fristsetzung von 3-4 Tagen einen Anspruch auf Mietminderung - ich würde sagen, bei einer defekten WT-Armatur ca. 10% - und zwar solange, bis die Sache wieder einwandfrei funktioniert! Alles chlor?! Gruß. Rudix

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