Guten Tag,
wer muss bei einem Bau mittels Bauträger (also Schlüsselfertig) den Einbau von Wasserzählern zahlen? Der Käufer oder der Bauträger?
MfG
Pauline
Guten Tag,
wer muss bei einem Bau mittels Bauträger (also Schlüsselfertig) den Einbau von Wasserzählern zahlen? Der Käufer oder der Bauträger?
MfG
Pauline
Guten Tag,
wer muss bei einem Bau mittels Bauträger (also
Schlüsselfertig) den Einbau von Wasserzählern zahlen? Der
Käufer oder der Bauträger?MfG
Hallo Pauline,
die Antwort müsste im Kaufvertrag stehen!
Wolfgang D.
Hallo,
danke…aber da steht nur für die Elektrik, dass dort „ab Zähler“ installiert wird… Die Wasserzähler stehen dort nicht…
Hallo,
danke…aber da steht nur für die Elektrik, dass dort „ab
Zähler“ installiert wird… Die Wasserzähler stehen dort
nicht…
Wenn im Leistungsverzeichnis kein Waserzähler drin ist, dann wird der Bauträger auch keinen liefern. Er wird argumentieren: Nachdem der Gesetzgeber die Umlage der Wasserkosten gem. Wohnfläche zuläßt, braucht man auch keine Zähler. Wenn der Käufer etwas anderes haben will als die gesetlichn Minimalforderungen, ist das seine Sache.
Wolfgang D.