Hallo,
zunächst allen ein schönes Neues Jahr.
Eine Bekannte von mir hat ein Problem: Sie lebte mit ihrem Freund
zusammen und hatte in ihrer Wohnung, die ihr gehörte, natürlich ihre
Möbel etc. Die Wohnung wurde versteigert und ihr Freund ersteigerte
die Wohnung im Dez 2003. Anschließend trennten sich die beiden, die
Möbel blieben aber in der Wohnung. Im Dez. 2004 wurde die Wohnung
erneut versteigert. Meine Bekannte erfuhr erst einen Tag vor der
Versteigerung davon. Sie konnte kurzfristig ihre wichtigsten Sachen
herausnehmen, nicht aber die Möbel. Die Wohnung insgesamt befand sich
in einem verwahrlosten Zustand. Die Schlüssel wurden von ihrem Freund
bereits der neuen Eigentümerin übergeben, die sich weigert, die
weiteren Sachen herauszugeben. Gegen wen muß meine Bekannte nun
klagen: gegen ihren Freund oder der neuen Eigentümerin der Wohnung?
Die Eigentümerin sagt, daß sie die Sachen herausrückt, wenn der
überflüssige Müll ebenfalls entsorgt wird. Allerdings war ihr der
Zustand der Wohnung vor Versteigerung bekannt.
Liebe Grüße
Fritz
Hallo,
Gegen wen muß meine Bekannte
nun
klagen: gegen ihren Freund oder der neuen Eigentümerin der
Wohnung?
Die Eigentümerin sagt, daß sie die Sachen herausrückt, wenn
der
überflüssige Müll ebenfalls entsorgt wird. Allerdings war ihr
der
Zustand der Wohnung vor Versteigerung bekannt.
Liebe Grüße
Fritz
Hallo Fritz,
die Lösung ist doch genannt. Müll wegraümen wie es sich gehört und dann gibts die Möbel 
Aber wer lieber Klagen will…das war nicht mein Müll…der hat halt Probleme.
die Lösung ist doch genannt. Müll wegraümen wie es sich gehört
und dann gibts die Möbel
Aber wer lieber Klagen will…das war nicht mein Müll…der
hat halt Probleme.
Hallo Waldmann,
wenn es so einfach wäre . . . Der Ex-Freund kümmert sich nicht um
seinen Dreck. Gegen wen muß nun meine Bekannte klagen? Im schlimmsten
Fall vermietet die neue Eigentümerin die Wohnung (daran hat sie ein
großes Interesse) mit der Bedingung, daß der Mieter die Wohnung
aufräumen muß und ihm dafür die verwertbaren Sachen gehören.
Gruß Fritz
Hallo Waldmann,
die Lösung ist doch genannt. Müll wegraümen wie es sich gehört
und dann gibts die Möbel
Aber wer lieber Klagen will…das war nicht mein Müll…der
hat halt Probleme.
generell verstehe ich deine Aussage gut.
Klagen müsste Sie aber trotzdem gegen die neue Wohnungseigentümerin, denn egal wieviel Müll da als Grund herhalten muss… die gute Frau hat einen Herausgabeanspruch was Ihre Möbel angeht.
Gruß Ivo