Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich wurde während meiner Krankheit gekündigt und habe von der KK Krankengeld bezogen. Nach Erhalt der Kündigung hatte ich mich sofort arbeitslos gemeldet. Ich sollte mich melden, wenn ich wieder arbeitsfähig bin. Zwischenzeitlich wurde ich dem MDK vorgestellt. Dieser stellte fest, dass ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten darf, aber andere Tätigkeiten, mit Einschränkungen machen kann. Da ich aber noch nicht arbeitsfähig und weiterhin krank geschrieben bin, habe ich dagegen Widerspruch eingelegt. Da ich nicht weiß, ob der Widerruf stattgegeben wird, wollte ich mich lieber arbeitslos melden, konnte ich aber nicht, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht fähig war zur AfA zu gehen. Nach telefonischer Rücksprache mit der AfA wurde mir gesagt, wenn ich nicht persönlich komme, können sie es nicht aufnehmen. Telefonisch geht das nicht. Sie sagte es würde ab dann Arbeitslosengeld berrechnet, ab dem Tag wo ich mich persönlich melde. Aber das konnte ich ja aus o.g. Gründen nicht.
Was kann ich tun, hilft ein Attest vom Arzt? Muss ich mich beim AfA melden oder muss die Krankenkasse weiterzahlen? Müsste die KK auf alle Fälle weiterzahlen, wenn eine weitere Diagnose dazu kommt?
Vielen Dank