Hallo, wir waren 13 Jahren und ein paar Monate ein Paar. Leider ist unsere Beziehung gescheitert. Wir sind nicht veheiratet, haben aber ein gemeinsames schulpflichtiges Kind (6 Jahre). In unserer Beziehung waren wir Beide erwerbstätig, ich aber der Geringverdiener. Nun meine Frage: Wer muss wem wieviel an Unterhalt zahlen?
Danke für Eure Hilfe!
Hallo Olli,
Ich denke mal du musst auf alle Fälle für das kind Unterhalt bezahlen. Ich weis nicht was und ob du auch für die Frau bezahlen musst weil ihr ja nicht verheiratet warst.
Auch die Sache mit gemeinsamen Sorgerecht weis ich nicht.
Es wird bestimmt in diesen Forum noch Leute geben die das wissen.
Vorerst alles gute.
Danke für die schnelle Antwort!
Ja, wir haben für unseren Sohn das gemeinsame Sorgerecht.
Ja, wir haben für unseren Sohn das gemeinsame Sorgerecht.
Gemeinsamnes Sorgerecht finde ich sehr gut da Beide sich was das Wohl des Kindes angeht einbringen können.
Das wichtigeste ist Frieden, falls man einen dialog führen kann , den unbedingt erhalten. Sobald Rechtsnawälte im spiel sind wird viel Zerstriiten und zerstört.
Das Jugendamt tut seine Teil und den Rest der Staat.
Viel Glück und viel kraft.
Wir sind noch in der glücklichen Lage, ohne irgendwelche Anwälte bzw. Ämter miteinander kommunizieren zu können. Hauptsächlich natürlich um das Wohl des Kindes.
Hallo. Also für das gemeinsame Kind ist auf jeden Fall Unterhalt zu zahlen.
Was Dich angeht, kann ich leider nicht beantworten, weil nicht verheiratet…
Hoffe du findest noch die richtige Antwort dazu…
Hallo, wir waren 13 Jahren und ein paar Monate ein
Paar.
Leider ist unsere Beziehung gescheitert. Wir sind nicht
veheiratet, haben aber ein gemeinsames schulpflichtiges Kind
(6 Jahre). In unserer Beziehung waren wir Beide erwerbstätig,
ich aber der Geringverdiener. Nun meine Frage: Wer muss wem
wieviel an Unterhalt zahlen?
Danke für Eure Hilfe!
Guten Abend,
der Unterhalt den er an dich zu zahlen hat errechnet sich aus deinem und seinem Gehalt,wenn du zuviel verdienst muß er nichts an dich zahlen.
Ich gehe davon aus das du das Kindergeld bekommst?,dann schaust du auf die Düsseldorfer Tabelle,da steht was er zu zahlen hat,geht nach seinem Einkommen und nach Alter des Kindes und das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet.Es gibt schon die neue Tabelle für 2010, gibst du bei Google ein,dann kommt dort alles was du wissen mußt.
Alles Gute
LG Janine
Hallo, soweit ich auf den neuesten Stand bin muss man nur bezahlen wenn man verheiratet war.
Ich bekomme von meinem Ex und Vater unseres Kindes aus genau diesem Grund ( nicht verheiratet ) nichts.
Liebe Grüße
hallo.
ich glaube du bist dem kind gegenüber nur unterhalt den unterhalt verpflichtet.
genaueres kann dir das jugendamt sagen und wenn du geringverdiener bist oder warst bekommst du für den unterhalt vom jugendamt finanzielle unterstützung, denn dein selbsterhalt müßte bei 900,00 euro liegen.
Hallo Olli,
ich denke, das kommt auf die ganze Lebenssituation darauf an und wie ist es bei Paaren ohne Trauschein?? Arbeiten beide? Können auch beide arbeiten gehen, wegen dem Kind? Halbtags, ganztags? Wer verdient was? Schulden? Usw. Kann aber auch nur spekulieren. Wissen tu ich es nicht. Ich kann von mir nur im Moment sagen: Ich lebe seit einem Jahr von meinem Noch-Ehemann getrennt. Unser 2-jähriges Kind lebt bei mir. Die Scheidung kommt noch. Er muß z.Zt. für mich Unterhalt zahlen.
Alles Gute weiterhin!
Hallo:
danke für Antwort. Nein, wir waren nicht verheiratet. Ja, es sind Beide ganztags erwerbstätig. Der Kleine 6-jährige ist in der Schule und anschließend im Hort. Sie ist an einem Gymnasium tätig, ich verdiene mein Geld als Monteur.
Hallo Olli,
an dem Kind muss du Unterhalt zahlen und an deiner Ex-Partnerin nicht, da sie erwerbsfähig ist. Wie viel entscheidet die Düsseldorfer Tabelle oder ein Familienrechtsanwalt kann dir diese Auskunft geben. Soweit ich weiss sind es im Monat 185,00 €. Kommt auch auf dein Verdienst an.
Mfg
Angela
Hallo,
ist eigentlich ganz einfach!
Bei wem lebt das Kind?
Dem entsprechenden (Ex-)Partner muss der Unterhalt gezahlt werden.
Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen - was bedeutet Geringverdiener? -und dem Alter des Kindes.
Siehe Düsseldorfer Tabelle!
Konnte ich helfen??
Gruss
Hallo Olli Z.,
das ist eine Frage, bei der ich Dir leider nicht helfen kann. Sorry, dass ich erst jetzt antworte - habe derzeit viel beruflich um die Ohren.
Es kommt jedoch sicherlich auf die Differenz Eurer Einkommen an. Je weiter die Lücke klafft, um so eher wird es um Bares gehen.
Ich rate Dir, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und Dich beraten und ggf. vertreten zu lassen.
LG Jens
Hallo und sorry,
war zwei Wochen im Urlaub, frei von www 
Ich hoffe dir konnte bereits ein wenig geholfen werden oder du hast selbst ein paar antworten im net gefunden.
Gruß
Hallo, bitte keine persönlichen Fäll schildern denn es ist besser diese zu anonymisieren.
Es kommt drauf an ob Ihr Ex-Partner die Vaterschaft anerkannt hat und dann muss er auch Unterhalt zahlen.
Je nachdem wo das Kind wohnt muss der andere Partner Unterhalt zahlen. Auch wenn es ein geringes Einkommen gibt kann Unterhalt gezahlt werden.
Die Düsseldorfer Tabelle ist hier sehr hilfreich.
Für weitere Fragen bin ich gern offen.
Mit freundlichen Grüßen
Hi Olli,
das wirst du hier sicher nicht konkret beantwortet bekommen.
Die Faktoren:
- Wer hat wieviel verdient und wer verdient nach der Trennung wieviel?
- Wo bleibt das Kind?
- Gibt es noch gemeinsame Kredite?
- Gibt es noch andere Unterhaltsempfänger?
haben Einfluß auf die Unterhaltshöhe.
Am Besten durch einen Anwalt oder Notar ausrechnen lassen.
Achtung:
Jeder Anwalt rechnet anders und immer zugunsten seines Mandanten, also entweder jeder einen eigenen Anwalt oder besser (wenn man noch miteinander redet) eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor einem Notar treffen.
Gruß
Jürgen