Wer muss wissen, was zum Grundstück gehört?

Hallo,

wir haben ein Reihenhaus verkauft. Das Haus steht auf einer Parzelle (1234). Der Käufer hat diese Parzelle mit Haus gekauft. Eigentlich gehört uns auch eine Garage (eine von mehreren „Gemeinschaftsgaragen“) mit einer extra Parzellen-Nummer 5678. Nun meint der Käufer, wir hätten ihn arglistig getäuscht, weil beim Notar nur die eine Parzelle 1234 mit dem darauf stehendem Haus im Kaufvertrag stand. So wurde dieser Vertrag auch von allen unterzeichnet.
Wer hätte angeben müssen, dass da noch eine Parzelle mit Garage ist?

Wenn vorher vereinbart worden ist, dass die Garage dazu gehören sollte und der Notar diese Info so erhalten hat, dann stellt sich die Frage, ob der Notar erkennen konnte (z.B. aus einem ihm überlassenen Lageplan oder dem alten Kaufvertrag), ob die G. auf dem Flurstück steht oder nicht. Wenn er derartiges nicht von Ihnen erhalten hat, und er von der üblichen grundbuchlichen Mitbuchung der Garage neben dem Haus ausgehen konnte, dann geht Ihre mangelhafte Infopflicht wohl zu Ihren Lasten, da Sie auf jeden Fall Kenntnis von der getrennten Buchung hatten!
Wenn allerdings das Garagen-Flurstück im selben Grundbuchblatt mitverzeichnet war, dann trägt der Notar eine Mitschuld, denn er hatte sicherlich das GB eingesehen. Im Zweifelsfall gibt es bei Streit mit dem Notar die Möglichkeit der Beschwerde bei der dortigen Notarkammer.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
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