Hallo,
eine Pflanze, die vom Vermieter in den Garten gepflanzt wurde, wächst hinauf den Balkon des Mieters im Stock. Der schneidet die Pflanze zwar nach, aber eben nur soweit er sie erreicht. Nun verlangt der Vermieter, dass der Mieter die Pflanze auch außerhalb des Balkons schneidet. Dort kommt er aber nicht hin, ohne Gefahr zu laufen, sich dabei das Genick zu brechen, entweder indem er sich über den Balkon lehnt oder von unten über eine Leiter. Zudem müßte er dazu das mit Zustimmung des Vermieters angebrachte Katzennetz entfernen, das dadurch beschädigt werden würde. Kann er das verlangen? Eigentlich ist es ja seine Pflanze und er weigert sich, diese gänzlich zu entfernen und will dass sie die Balkone bewächst.
Viele Grüße
Susanne
Hallo,
eine Pflanze, die vom Vermieter in den Garten gepflanzt
wurde, wächst hinauf den Balkon des Mieters im Stock. Der
schneidet die Pflanze zwar nach, aber eben nur soweit er sie
erreicht. Nun verlangt der Vermieter, dass der Mieter die
Pflanze auch außerhalb des Balkons schneidet. Dort kommt er
aber nicht hin, ohne Gefahr zu laufen, sich dabei das Genick
zu brechen, entweder indem er sich über den Balkon lehnt oder
von unten über eine Leiter. Zudem müßte er dazu das mit
Zustimmung des Vermieters angebrachte Katzennetz entfernen,
das dadurch beschädigt werden würde. Kann er das verlangen?
Wenn es das Gestrüpp des Vermieters ist, muss er sich darum selber kümmern, vom Vermieter dies zu verlangen geht m.E. zu weit.
Der Mieter muß aber dem VM die Möglichkeit geben, über den Balkon des Mieters die Pflanze zu beschneiden.
Schönen Tag noch
Eigentlich ist es ja seine Pflanze und er weigert sich, diese
gänzlich zu entfernen und will dass sie die Balkone bewächst.
Viele Grüße
Susanne