Es kommt zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Person A beleidigt Person B. Häftiger Streit. Person A schubbst Person B. Person B wehrt sich und verletzt dabei Person A. Person A trägt Gehirnerschütterung davon.
Forderung von Seiten Person A an Person B: Erstattung aller entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Schadenersatz, Ausfallkosten,…)
In der Regel wird Person B entsprechend Ihrer Schuld zahlen müssen. Hat sie keine Schuld zahlt sie nichts. hat sie die vollumfängliche Schuld, zahlt sie alles.
Muss evtl. die Versicherung von Person B zahlen??
Soweit die Auseinandersetzung bzw. de Folgen ein versichertes Ereignis waren, wird die Versicherung zahlen müssen.
nicht nur im Strafrecht, auch im Schadensersatzrecht gibt es einen Notwehr-Paragraphen: § 227 BGB. Text:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzwenden.
Das heißt: Je nach Sachverhalt ist es durchaus möglich, dass Person B nicht schadensersatzpflichtig ist.