nebenkostenabrechnung.
wer muss für gebäudevers.Aufkommen mieter o. vermieter?
wir wohnen in einem mehrfamilienhaus mit acht parteien und müssen 71 euro zahlen im jahr
Hallo!
das muss im Mietvertrag stehen.
Grundsätzlich darf die Versicherung als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden,es muss nur vereinbart werden(einzeln aufgeführt oder unter Verweis auf die Nebenkostenverordnung)
Keine Vereinbarung,keine Zahlung !
mfg
duck313
Die Kosten der Sach- und Haftpflichversicherung des Gebäudes sind gem. § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig: http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Sofern diese Kostenart entweder mit allgemeinem Bezug auf die Betriebskostenverordnung oder konkret im Mietvertrag benannt ist, wäre sie dem Mieter anteilig zu berechnen.
G imager761