Wer muss zahlen?

der Vater dreier Kinder, geschieden von der Mutter der Kinder, stirbt. Zuvor hat er eine für seine Lebensversicherung als bezugsberechtigte Person seine Freundin eingetragen, von der er sich aber kurz vor seinem Tod getrennt hat. Diese Exfreundin hat als erste Handlung die Versicherungspolice an sich genommen und es ist davon auszugehen, dass sie nicht bereit ist, den Versicherungsbetrag für die Bestattung zur Verfügung zu stellen. Wie ist die Rechtslage? Müssen die Kinder zahlen und die Exfreundin kann das Geld behalten?
MfG

Hallo!
Zunächst einmal muss ich wissen wie alt die Kinder sind? Sind sie minderjährig, bzw. in der Ausbildung, so müssen sie nicht zahlen. Wenn sie volljährig sind und in der Ausbildung, oder geringer Verdienst, so können sie einen sogenannten Bestattungskostenzuschuß beim Sozialamt beantragen. Dieser Zuschuß ist von Ort zu Ort unterschiedlich und muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Sollten die Kinder minderjährig sein, so besteht weder eine Bestattungspflicht, noch demnach eine Zahlungspflicht. Aber Vorsicht: In jedem Fall müssen die Kinder das Erbe ausschlagen, sonst erben diese mit der Volljährigkeit die Schulden und die Bestattungskosten könnten eingefordert werden! Was die Police betrifft, so können Sie da gar nichts mehr machen. Bezugsrecht ist namensgebunden. Lieder gehört der Ex-Freundin das Geld ganz alleine…das sind leider unsere Gesetze!
Denken Sie aber daran, wenn die Kinder einen Antrag auf Bestattungskosten stellen sollten…erst Antrag stellen, Zahlung abwarten und dann sofort das Erbe ausschlagen. das Sozialamt übernimmt keine Kosten, wenn das Erbe vorher ausgeschlagen wurde. Und wenn Sie sich für das Ausschlagen entscheiden sollten, dann darf auf keinen Fall die Wohnung des Verstorbenen betreten werden. Den Rest übernimmt dann das Ordnungsamt und der Staat!
Leider habe ich diese Fälle mindestens einmal in der Woche in meinem Geschäft. Bei Fragen einfach mailen…LG

Hallo,
vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.
MfG
die Verwalterin