… Hausbesitzer, Mieter, Untermieter, wenn der Untermieter der Verursacher des Brandes ist ?
i.d.R. wird das Haus brandversichert sein … also zahlt die Versicherung zunächst … die Versicherung wird dann den Untermieter in Regress nehmen …
vermutlich (zudem) auch den Hauptmieter, weil er für den Untermieter / dessen Verschulden auch haftet …
hoffentlich sind Mieter + Untermieter ausreichend haftpflicht versichert.
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der Verursacher des Brandes ist ?
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der Verursacher des Brandes ist ?
normalerweise der untermieter bzw.dem seine versicherung wenn er eine hat.kommt auch drauf an ob du dem vermieter bescheidgesagt hast das du untervermietest und er mit einverstanden ist.hoffe du hast ein untermietervertrag gemacht? lg.
Ohne den Fall genau zu kennen würde ich die Haftpflichtversicherung des Untermieters darüber informieren. Weiterhin würde ich die Hausratversicherung des Mieters sowie den Hausbesitzer (wegen der Gebäudeversicherung) kontaktieren. Diese sprechen sich sowieso untereinander ab.
Gruß
… Hausbesitzer, Mieter, Untermieter, wenn der Untermieter
der Verursacher des Brandes ist ?
Hallo Dempsey185,
Nu weiss ich nicht ob Du männl. oder weibl. bist. Die Frage ist auch eigentlich zu ungenau gestellt.
Im Bereich Haftpflicht werden jedes Jahr wieder mehrere Doktorarbeiten angefertigt. Weil die Praxis immer wieder durch neue Urteile verändert wird. Nach dem Lehrbuch ist es folgendermaßen:
Eine Wohnung brennt. Grund: ein el. Gerät.
Nach §823 BGB ist derjenige verpflichtet einen Schaden wieder gut zu machen, der ihn verursacht hat.
Da dies in den meisten Fällen unmöglich ist, gibt es Versicherungen. Hierbei soll unterschieden werden, was ist die versicherte Sache und was das abgesicherte Risiko. Ist die Hausratversicherung in der Pflicht oder die Gebäudeversicherung?
Wenn Du Deine Frage ein wenig konkreter stellst, kann ich Dir sicherlich helfen.
Wenn ein Untermieter der Verursacher war, muss dieser den Schaden begleichen. Bzw. seine Haftpflichtversicherung. Dafür gibt es sie.
VG
Diplomzimmerer
… Hausbesitzer, Mieter, Untermieter, wenn der Untermieter
der Verursacher des Brandes ist ?
Hallo Dempsey185,
zunächst entschuldige bitte, dass die Antwort soooo spät kommt …
Weihnachtszeit …
Hier gilt das, was ich schon einmal sagte, dass Rechtsberatungen von mir nicht durchgeführt werden können.
Allerdings kannst Du davon ausgehen, dass zunächst die Gebäudeversicherung zu benachrichtigen ist und der Versicherer des Hausrats.
Stellt sich bei der Schadenmeldung /-bearbeitung heraus, dass ein Verschulden seitens des Untermieters vorliegt, so kann ihn das über die unbegrenzte Schadenshaftung gem. BGB wieder einholen.
Die Versicherungen, die dann Zahlungen geleistet haben werden dann Regress nehmen.
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der Verursacher des Brandes ist ?