Hallo. Habe eine Frage zu einem Fall:
Ein Eigentümer möchte seine Immobilie verkaufen. Der Interessent hat Fragen zur Baugenehmigung, die der Verkäufer nicht beantworten kann und daraufhin fragt sein Makler bei der Gemeinde nach.
Die Genehmigung wird schriftlich übersendet und ist kostenpflichtig. Inzwischen sagt der Interessent ab. Wer trägt die Kosten? Der Eigentümer (Verkäufer), der Makler oder der Kaufinteressent? lg
Hallo,
der Makler hat die Informationen beantragt und zahlt. Ob bzw. von wem er sein Geld bekommt, hängt davon ab wer ihn beauftragt hat. Der Interresent wird ihn vermutlich nicht beauftragt haben, deshalb war es wohl der Verkäufer. Wenn er von niemandem beauftragt wurde, wird er wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Gruß
Tobias
Vielen Dank für Deine Antwort. Der Interessent hat das per Email beim Makler angefordert worauf dieser hin die Gemeinde beauftragt hat.
Hallo,
was hat er angefordert? Die Erlangung der Antwort per Anfrage bei der Gemeinde, oder die Beantwortung einer (berechtigten) Frage zur Abwägung des Kaufs?
Gruß Nita
Hallo, der genaue Wortlaut des Interessenten war: „mir fehlt jetzt nur noch der Nachweis einer Baugenehmigung für die 3 Fewo. Ich würde mich freuen, wenn wir diesen bekommen könnten.“
Reicht diese Aufforderung per Email an den Makler aus, so dass er selbst die Kosten tragen muss? lg
Nein. Es sei denn, es ergibt sich aus dem vorherigen Schriftverkehr.
Hallo!
ich gehe davon aus der Verkäufer muss zahlen.
Zwar heißt es grundsätzlich, wer bestellt, zahlt auch. Makler hat bestellt.
Das stimmt.
Aber für wen denn ? In wessen Auftrag war er tätig ?
Doch wohl für den Verkäufer Nur der konnte offenbar dem Kaufinteressenten so wichtige Dinge wie eine vorhandene Baugenehmigung für 3 Ferienwohnungen nicht nachweisen (eigentlich ein Nogo, eine Zumutung !)
Soll der die Katze im Sack kaufen ? Verkäufer sagt, jaja alles genehmigt und nachher kommt die große Überraschung ?
MfG
duck313
Vielen Dank für Eure Antworten.