Wer muss zuerst gehen?

Hallo zusammen,

angenommen in einer kleinen Firma mit ca. 3-4 Mitarbeitern fällt ein grosser Kunde weg, bei dem einer der Mitarbeiter dauerhaft im Projektvertrag war.
Nun fragt sich der Mitarbeiter (ca. 3 Jahre Firmenzugehörigkeit) ob er bei der jetzigen Auftragslage (wenn kein neuer Kunde aquiriert werden kann) oder eher ein anderer Mitarbeiter (Firmenzugehörigkeit knapp 2 Jahre) oder eher die Bürokraft (Firmenzugehörigkeit 8 Jahre, aber halbtags) den Gang zum Arbeitsamt antreten müsste im Falle des Falles?! Sprich, gibt es eine Regelung, die besagt, das der der am jüngsten dabei ist auch als erstes „gegangen“ werden muss oder so?

gruß
h.

Hallo

Da hier kein KSchG Anwendung findet, kann der AG im genannten Beispiel entlassen, wen er will.

Gruß,
LeoLo