Person A hat in diesem Monat (12/06) die Nebenkostenabrechnung für 2004 und 2005 erhalten. Nachdem A in 2003 ein Guthaben hatte, soll sie nun für 2004 insgesamt 300 Euro nachzahlen und für 2005 sogar 700 Euro - das alles bei nicht veränderten Lebensverhältnissen. Der Preis je Heizeinheit ist lt. Abrechnung um 48% gestiegen.
A fühlt sich nicht kompetent, das alles alleine zu prüfen und hat auch kaum finanzielle Mittel. Gibt es eine Möglichkeit/Stelle, wo man diese Abrechnungen einreicht und diese dann geprüft werden?
Und hat jemand einen Text für einen vorläufigen Widerspruch? Ich habe im Internet nichts dazu gefunden, was man übernehmen kann.
Herzlichen Dank im Voraus und
eine schöne Weihnachtszeit euch allen
Eine Nebenkostenabrechnung kannst Du beim Mieterverein prüfen lassen, sofern Du Mitglied bist oder wirst.
Es gab aber tatsächlich erhebliche Kostensteigerungen, in manchen Gemeinden bei Wasser und Abwasser, bei der Müllabführ und insbesondere bei der Heizung. So kosteten 100 l Heizöl am 31. Dez. 2003 35,90 €. Dez. 2004 waren es 44 €, Dez. 2005 waren 58 € fällig und in diesem Jahr läuft es auf etwas weniger hinaus, ich schätze 55 € (siehe http://www.tecson.de ).
Die Zahlen bedeuten für eine Wohnung von 60 qm in einem durchschnittlichen Mehrfamilienhaus mit einem Energiebedarf von z. B. 150 kWh pro qm und Jahr für die Heizkosten:
2003: 232 €
2004: 396 €
2005: 522 €
2006: 495 €
Das ist nur eine Beispielrechnung, um die Tendenz über die Jahre darzustellen. Je nach Größe der Wohnung, individuellem Heizverhalten, Bauweise und Zustand des Hauses, geographischer Lage und Beschaffungszeitpunkt des Brennstoffs können sich andere Zahlen ergeben.
Nachzahlungen für 2004 kann sich der VM schon mal von der Backe putzen. Er hat nach dem Abrechnungszeitraum 12 Monate Zeit um dem Mieter die Abrechnung vorzulegen (nur in Ausnahmefällen mehr) und die sind allemal - wahrscheinlich selbst bei Ausnahmefällen - rum im Dezember 2006.
Also diese 300,-- Euro sind Kosten die der Vermieter zu tragen hat.
Der Mieterverein ist ja nun eine Alternative die ebenfalls wieder Geld kostet. Aber es ist ja nun mal so, dass man einen Tod sterben muss. Entweder man müht sich selbst ab, internetet solange bis man alles verstanden hat etc. oder man zahlt für Dienstleistungen die andere für einen erbringen.
Evtl. könnte man mal versuchen, ob man über das Internet solche Tauschbörsen findet, wo die eine Dienstleistung gegen die andere getauscht wird. D.h. du kannst vielleicht einen köstlichen Sauerbraten zaubern und tauschst dagegen einen Top(f)haarschnitt ein. Völlig ümmesünst.
Zu den gestiegenen Kosten ist hier schon was gesagt worden. Das ist heutzutage immer wieder ein heisses Thema in allen Medien und traurige Wahrheit für die Mieter. Heutzutage machen die Nebenkosten bereits ein Drittel der Gesamtmiete aus.
Es gibt im Netz für alles Standardbriefe. Allerdings kosten die Downloads meist Geld, womit wir wieder bei der zu bezahlenden Dienstleistung sind.
Allerdings kann ein einigermaßen der deutschen Sprache mächtiger Bürger sicherlich in höflicher Form dem VM schreiben, das die Nachzahlung für 2004 wegen Überschreitung der gesetzlichen Frist zur Abrechnung von Betriebskosten abgelehnt wird.
Für die Prüfung einer NK-Abrechnung hat der Mieter übrigens vier Wochen bis zum nächsten Monatsanfang Zeit, bzw. muss er wenn z.B. heute am 19.12. die Abrechnung eingeht die Nachzahlung spätestens bis zum 01.02.2007 leisten. Vorausgesetzt er stimmt der Abrechnung zu.
Der Preis je Heizeinheit ist lt. Abrechnung um 48% gestiegen.
Dass die Heizenergiekosten in den letzten Jahren durchschnittlich um 10-30 % pro Jahr gestiegen sind, wird ja an keinem vorbeigegangen sein - oder?
Insoweit wäre also ggfs. die Frage zu konkretisieren (welche Kostenarten/Kostensteigerungen erscheinen fraglich?)
Z.B. werden die 48% Kostensteigerung je umzulegender Heizeinheit einesteils auf Preiserhöhungen der Versorger beruhen und b) auf Mehrverbrauch des gesamten Hauses.
Ggfs. den Vermieter VOR Begleichung der Abrechnungsdifferenz um Belegeinsicht und Erläuterung der Kostensteigerung bitten.
Gem. Bundesministerium der Justiz trifft den Vermieter eine Erläuterungspflicht bei Kostensteigerungen um mehr als 10%/um mehr als 50%.
Hier finden sich hierzu Musterbriefe http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energi…
Allerdings sind die Meinungen zu §315/Vermieterpflichten anders als auf dieser Internetseite dargestellt durchaus konträr, da der Vermieter wie jeder andere Endverbraucher bei Erdgasversorgung i.d.R. weder Verhandlungsspielraum hat noch den Versorger frei wählen kann. Wer den Musterbrief 1:1 übernimmt, trübt sich m.E. sein Verhältnis zum Vermieter völlig unnötig/zu unrecht. Schließlich wird ja auch kein Mieter freiwillig das Risiko der Versorgungseinstellung/der Prozesskosten übernehmen wollen … und das Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt auch den Vermieter nicht ein solches Risiko einzugehen.
Eine Betriebskostenabrechnung kann man z.B. hier http://www.nebenkosten-pruefen.de/
günstig prüfen lassen.
Dabei sollte man natürlich in seinen Erwartungen Leistung/Gegenleistung realistisch sein