Hallo,
wie ist das in folgendem Fall: Ein paar Leute organisieren seit einigen Jahren alles Mögliche zusammen, und je mehr es wird, desto mehr stellt sich die Frage nach der Vereinsgründung aufgrund von Haftungsfragen und auch wegen dem Finanzamt.
Wenn man nun einen Verein gründen möchte, nur um sich abzusichern, aber den Aufwand so gering wie möglich halten möchte, könnte man es doch so machen:
-
Ordentliche Vereinsgründung mit 7 Personen. Davon werden 3 Vorstand, die anderen 4 treten nach der Gründung wieder aus.
-
Nichts weiter.
Also danach keine Buchhaltung, Schriftführung, Mitgliederversammlung etc. Ein Einkommen über dem Freibetrag von 5000 EUR wird nicht erzielt.Kräht da nun irgendein Hahn danach, wenn man das alles nicht macht, so lange es nicht mehr Mitglieder gibt, die danach fragen?
Danke,
Julia
Zu unterscheiden ist zwischen einem eingetragenem Verein,wo mindestens 7 Personen dauerhaft Mietglieder sein müssen und mal salopp gesagt der „Stammtischrunde“ als Verein mit 3 Mitgliedern.
Beim „e.V.“ muss man viele Formalien beachten und einhalten hat aber dafür dann auch Vorteile,die der Verein nicht hat.
Welche Form man nehmen sollte,hängt von vielen Faktoren ab,die man am besten vor Ort
mit einem Steuerberater bespricht.
Hi
nit so Janz…
um einen eV zu gründen braucht man sieben Personen -
um einen bestehenden eV weiterexistieren zu lassen jedoch nur drei.
(s. § 73 BGB)
Gruß
HaWeThie
Wenn man nun einen Verein gründen möchte, nur um sich
abzusichern, aber den Aufwand so gering wie möglich halten
möchte, könnte man es doch so machen:
-
Ordentliche Vereinsgründung mit 7 Personen. Davon werden 3
Vorstand, die anderen 4 treten nach der Gründung wieder aus.
-
Nichts weiter.
Also danach keine Buchhaltung, Schriftführung,
Mitgliederversammlung etc. Ein Einkommen über dem Freibetrag
von 5000 EUR wird nicht erzielt.Kräht da nun irgendein Hahn
danach, wenn man das alles nicht macht, so lange es nicht mehr
Mitglieder gibt, die danach fragen?
Danke,
Hallo,
das kann tatsächlich so funktionieren.
Doch frage ich mich trotzdem: Warum der Aufwand. Was bewegt ein Verein mit 3 Mitgliedern und welche Vorteile hat dieser? Wenn nur noch die 3 gewählten Vorstandsmitglieder im Boot sind kann es durchaus Fälle der Durchschlagshaftung geben. Der „e.V.“ als solcher fängt nicht alles ab!
ml.
§ 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.
Bei einem einegtragenen Vereinen ist dieses immer die Mindestzahl,weil
für einen e.V. zahlreiche Bestimmungen des BGB einzuhalten sind.
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Ich hatte den § mit der Mindestzahl genannt - bitte dort nachschauen.
Für den Eintrag braucht man sieben Mitglieder (hatte ich nicht bestritten und steht ja auch so im Gesetz) - danach darf die Zahl auf drei sinken, sonst muss der Vorstand die Löschung beantragen oder der Verein wird „von amts wegen“ aus dem Vereinsregister gelöscht.
Hallo,
da ich schrieb „aus haftungsrechtlichen Gründen“ dachte ich, es ist klar, dass es um einen e.V. geht. Aus der Privathaftung bei Veranstaltungen zu kommen, ist der Hauptgrund, sowie dass das Finanzamt von einer Einzelperson, die das gemeinsame Konto verwaltet, dafür irgendwann Steuern verlangt usw.
Das Thema ist hier nicht, ob 7 oder 3 Mitglieder, diese Frage ist für mich klar und es ist auch ziemlich egal.
Das Thema ist, ob es irgendwen interessiert, ob die 3-7 Mitglieder eine schriftliche Buchhaltung machen, oder so wie bisher Geld für ihre Aktionen einfach in die Kasse schmeißen oder rausnehmen. Und ob es irgendwen interessiert, dass niemand Lust auf „Vorstand entlasten“ und Protokolle führen bei „Versammlungen“ hat, sondern die Mitglieder einfach wie bisher locker ihre Sachen machen ohne große Aufzeichnungen und Pipapo.
Also nochmal: Fragt da irgendwer danach, z.B. das Finanzamt, oder kräht da kein Hahn danach?
Danke, Julia
Hallo mileslucis, mir sagt das Wort Durchschlaghaftung nichts, was meinst du damit?
Hallo,
solange ein Verein nicht gemeinnützig ist, ist er grds. steuerpflichtig.
Allerdings wird ein kleiner Verein sämtliche Freigrenzen etc. weit unterschreiten.
Das ändert jedoch nichts daran, dass das Finanzamt jederzeit Auskunft verlangen kann. (ob es das wird, ist von Ort zu Ort unterschiedlich)
Die Buchführung ist jedoch im Zeitalter von Excel kein Problem - notfalls tut es auch ein Oktavheft mit einer Seite pro Jahr.
Gruß
HaWeThie
Hallo Julia,
Also nochmal: Fragt da irgendwer danach, z.B. das Finanzamt, oder kräht da kein Hahn danach?
Das Finanzamt möchte schon wissen,ob die Gemeinnützigkeit noch besteht.
Wir mussten als kleiner Verein u.a. bei der regelmässigen Überprüfung durch das FA
(m.E. alle 4 Jahre),den Finanz,Tätigkeits- und Geschäftsbericht,sowie die Berichte über die Jahresvollversammlung mit dem Bericht der Revisionskommission einreichen.
Eine detailierte Aufstellung der Ein -und Ausgaben wurde nach zweimaliger Abgabe nicht mehr verlangt.
(Hat wohl zu viel Aufwand verursacht.)
LG Bollfried
PS:Wenn ersichtlich ist,das im Verein grössere Summen im Einnahmen und Ausgabenbereich verschoben worden sind,kann es schon mal zu einer unangekündigten
Prüfüng der Kassenbücher durch das FA kommen.
Grössere Summen (Rückstellungen für Investitionen) auf dem Vereinskonto mussten
begründet werden.