Wer räumt die Strasse zum Ferienhaus?

Hallo!

Wir haben uns ein Ferienhaus in Dänemark gemietet und ein paar schöne Urlaubstage verbracht. Leider sind wir komplett eingeschneit und haben nach mehreren erfolglosen Versuchen mit Besen, Pappen, Füßmatten und kräftigem Schieben nur 5 Meter hinter uns gebracht. Unter der Servicenummer von Dansommer haben wir den zuständigen Mitarbeiter erreicht, der uns einen Trecker schickte, der die Strasse vom Ferienhaus bis zur Hauptstrasse freigeräumt hat. Wir mussten direkt an den Fahrer 400 Kronen (ca. 50,00 €) zahlen.
Nun zu meiner Frage: Ist das richtig so? Müsste nicht von Dansommer gewährleistet sein, dass der Zugang zum Haus frei ist? Können wir uns die Kosten erstatten lassen? Gibt es eine rechtliche Grundlage?

Viele Grüße aus dem hohen Norden,

Katharina

Moin!

Wir haben uns ein Ferienhaus in Dänemark gemietet und ein paar
schöne Urlaubstage verbracht. Leider sind wir komplett
eingeschneit und haben nach mehreren erfolglosen Versuchen mit
Besen, Pappen, Füßmatten und kräftigem Schieben nur 5 Meter
hinter uns gebracht. Unter der Servicenummer von Dansommer
haben wir den zuständigen Mitarbeiter erreicht, der uns einen
Trecker schickte, der die Strasse vom Ferienhaus bis zur
Hauptstrasse freigeräumt hat. Wir mussten direkt an den Fahrer
400 Kronen (ca. 50,00 €) zahlen.
Nun zu meiner Frage: Ist das richtig so? Müsste nicht von
Dansommer gewährleistet sein, dass der Zugang zum Haus frei
ist? Können wir uns die Kosten erstatten lassen? Gibt es eine
rechtliche Grundlage?

Wer ist denn zuständig für das Schneeräumen bei Dir zu Hause…?

M.

Hi Mathias,

in Deutschland ist der Besitzer, nicht der Mieter, zuständig dafür den Schnee auf dem Gehweg zu beseitigen. Aber was die Strasse angeht, ist die Pflicht von der Ortssatzung abhängig, das ist Kommunalrecht.

Das hilft mir aber leider mit meinem Problem gar nicht weiter. Zum einen habe ich keine Ahnung wie die Regelung in Dänemark aussieht und zum zweiten ob das Dänische Recht in diesem Fall überhaupt gilt, weil es ja ein deutscher Mietvertrag ist.

Heute ist der Weg durch Scheeverwehungen schon wieder komplett dicht. Wir werden wohl nicht drumrumkommen den Räumdienst morgen nochmal zu bestellen um abreisen zu können.

Viele Grüße, Katharina

Servus Katharina,

jetzt hast Du Dich ja vermutlich bis zuhause durchgekämpft.

Mit Deiner Frage bist Du - spätestens jetzt - wohl im Recht-Brett besser aufgehoben. IMO ist fehlende Erreichbarkeit eines Ferienhauses ein Mangel der Mietsache. Geh’ zu einem Anwalt, denke nicht nur an die unmittelbar entstandenen Kosten, sondern auch an due ‚entgangene Urlaubsfreude‘ und mache den Anwalt gleich noch darauf aufmerksam, dass bei ‚dansommer‘ Impressum und Steuernummer nicht auf der website zu finden sind.

Gruß

Kai Müller