ich habe eine rein hypothetische Frage, für die ich gerne ein paar Hinweise hätte.
Herr A und Frau B leben seit 6 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Die Hochzeit soll im Herbst 2009 stattfinden.
A ist Student und hat ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 900€.(Kein Bafög)
B ist berufstätig und verdient ca. 1600€ netto monatlich.
A hat auf freiberuflicher Basis gearbeitet (November 2008) und könnte eine Rechnung von 2000€ stellen. Bisher hat A keine Lohnsteuererklärung gemacht, da im letzten Jahr das Einkommen deutlich geringer war. (ca. 600€)
A ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig pflichtversichert.
B macht jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung.
Nun die Frage(n):
Wer schreibt am besten die Rechnung? A oder B?
Muss A im nächsten Jahr (also für 2009) eine Lohnsteuererklärung machen?
Was ändert sich in diesem Zusammenhang mit der Hochzeit?
Steigt der Freibetrag für die Freiberuflichkeit?
Weiß jemand, was für Kosten für die KV auf einen zukämen, wenn A die Rechnung schriebe?
Wahrscheinlich habe ich zuviele Details geschrieben. Nehmt nur das, was benötigt wird.
Für weitere Infos in diesem erdachten Fall stehe ich natürlich zur Verfügung.
Diese Frage unterstellt, dass es eine Wahlmöglichkeit gibt. Und die gibt es nicht. A hat eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet und eine Leistung erbracht. Wie könnte B dann eine Rechnung schreiben ?
Wenn kein Gewerbe angemeldet ist, wäre es ja eh Schwarzarbeit,
und es gibt keine Rechnung.
Dazu muss man erst mal näher hinschauen:
Bei einer Freiberuflichen Tätigkeit (um die es hier zu gehen scheint) ist gar keine Gewerbeanmeldung nötig.
Hauptsache, man meldet dem FA den Gewinn; und das ist ja hier wohl beabsichtigt.
Auch bei einer gewerblichen Tätigkeit ist das FA der entscheidende Partner. Eine Nichtanmeldung des Gw bei der Stadt ist (bei einem kleinen Gewerbe) zunächst „nur“ eine Ordnugswidrigkeit.