Wer schreibt eine AUB während der Psychotherapie?

Ich bin seit April von meiner Hausärztin krankgemeldet und beziehe aktuell Krankengeld.

Ich habe wegen meiner Depression starke Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel. Ich bin jeden Tag müde und habe keinen Antrieb. Das Problem ist auch das man es mir tagtäglich ansieht das es mir mies geht. Zusätzlich kommen die Verantwortungen eines Mama Daseins.

Auf der Suche nach einem Therapieplatz. Pychotherapie Verhaltenstherapie, bin ich nach langem suchen bedingt fündig geworden.

Nach 6 monatigen Suchens ergab sich die Möglichkeit eine Therapie via Videosprechstunde. Mit einem Psychotherapeuten im September zu beginnen.

Dieser Pychotherapeut ist kein Arzt Also kann er mich nicht weiterhin krankmelden. Was muss ich dann tun weiterhin parallel zur Hausärztin gehen und sie übernimmt diesen Teil mit dem krankschreiben?

Danke für die Antworten

Hallo,
ja, genau so ist es - Allerdings ist es in der Praxis nicht die Regel, dass man während einer Therapie (meist sind es Kurzzeittherapien zu je 25 Sitzungen) auch arbeitsunfähig ist. In diesem Fällen überprüfen die Kassen unter Einschaltung des MDK (Medizinischen Dienstes) meist die Arbeitsunfähigkeiten.
Gruss
Czauderna

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Nicht? Weil mit der Beginn einer Therapie huschdiwusch die Depression verschwunden ist? Bzw jede Symptomatik, die zuvor zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt hat, weggeblasen ist?

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Hallo,
nein, nicht deshalb, aber wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, der dann in der Regel auch stationär behandelt werden kann, werden tatsächlich die meisten der ambulanten Psychotherapie
nicht als arbeitsunfähig durchgeführt. Das kann im Einzelfall auch anders sein. Die Entscheidung darüber treffen die Ärzte und die Kassen lassen den MDK entsprechend prüfen.
Ich habe in meiner jahrzehntelangen Praxis mit bestimmt einigen hundert Fällen zu tun gehabt, da war vielleicht eine Handvoll dabei, die auch während der Therapie gleichzeitig arbeitsunfähig waren. Aus dem Grunde habe ich es auch geschrieben.
Gruss
Czauderna

Hi!

Das hatte sie bereits ganz oben geschrieben und nach meinem bescheidenen Dafürhalten sollte das Grund genug sein, sie aus dem Arbeitsleben zu ziehen.

Mich würde interessieren, inwiefern du als Profi hier eine Arbeitsfähigkeit erkennst.

Das Primat der Arbeitsfähigkeit in unserer Gesellschaft und der Vernachlässigung der eigenen Bedürfnisse macht doch viele Menschen erst (psychisch) krank.

Mich erschüttert das, dass jemand erst richtig kaputt sein muss, bevor man ihm ne AU zugestehen würde.

Aber vielleicht habe ich dich auch nur falsch verstanden.

Gruß, Diva

Hallo,
ja, das hast du - mich falsch verstanden.
Ich habe nicht fallbezogen geschrieben - wie könnte ich das auch - mir fehlt dazu die Qualifikation und außerdem kenne ich den/die Betroffene ja auch nicht persönlich.
Ich habe lediglich angemerkt, dass bei einer ambulanten Kurzzeittherapie (25 Stunden), die in der Regel sich dann über ein halbes Jahr hinzieht, in der Regel nicht gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeit, genau wegen der Erkrankung, wegen der man in Therapie ist, attestiert wird, und sich die Kasse das Recht der Überprüfung durch den MDK nehmen kann oder wird.
Und noch einmal - es gibt einen Unterschied zwischen einer Erkrankung und einer Arbeitsunfähigkeit. Nicht jeder, der krank ist, ist auch arbeitsunfähig - umgekehrt natürlich schon, ohne Erkrankung/Verletzung kann es grundsätzlich keine Arbeitsunfähigkeit geben.
Gruss
Czauderna

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Dass sich die Krankenkasse das Recht nimmt, dann zum MDK zu schicken, sei dahin gestellt. Fachlich ist das so schlicht unlogisch und eigentlich indiskutabel. Eine Therapie muss überhaupt erst wirken. Dein letzter Satz verwirrt in der Hinsicht nur. Er wirkt gerade so, als ob mit Aufnahme einer Psychotherapie gar keine Erkrankung mehr vorliegt. Oder was soll der Fettdruck an der Stelle? Um mal so allgemein geplaudert zu haben?

Aus meinem Blickwinkel ist es sogar üblich, dass eine Depression, die zu einer AU geführt hat (was beileibe nicht für jede Depression bestand hat), auch im ersten Teil der Therapie eine AU bedingt. Wäre dem nicht so, besteht sogar umgekehrt eher der Verdacht, dass auch zuvor keine AU begründet gewesen ist! (Und bei mir beschleicht sich der Verdacht, wenn das allgemeine Haltung bei Krankenkassen ist, dass da vielleicht ein wenig Nachschulung in Sachen Depression ratsam wäre. Von wegen Vorurteil und so. Jedenfalls wundert mich da nicht die Rückmeldung von manch Patienten, was Verhalten der KK angeht.)

Je nach Schweregrad vergehen da 4-6 Wochen, ggf. auch länger, bis man in eine Erhaltungsphase kommt. Hier müsste unter Umständen auch erst einmal geprüft werden, ob die Diagnose so stimmt bzw. vollständig ist.

Besonders ungünstig finde ich, dass du mit deinem Beitrag zusätzlichen Druck aufbaust. Corona bedingt arbeiten viele Psychotherapeuten immer noch ausschließlich oder weit überwiegend mit Videotherapie. Viele Patienten und gerade Neupatienten haben damit aber ein Problem.

Notfall ist deiner Lesart nach alles, was stationär ist und was nicht stationär ist, ist kein Notfall? Diese Haltung ist so schon Quatsch und spricht von einem hohen Maß an Vorurteil! Auch hier aber mal in Erinnerung, dass wir eine Pandemie haben, die eine noch viel größere Zurückhaltung was stationäre Aufenthalte angeht, nach sich zieht, als sonst bei vielen vorhanden ist. Abgesehen davon, dass mir ein Rätsel ist, wie sich das aus Krankenkassensicht rechnen soll.

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Hallo,
entweder willst du meine Beiträge nicht verstehen oder du hast sie tatsächlich nicht verstanden. Aber, egal, es tut mir leid, wenn ich dich mit meinen Erfahrungen aus einer 48jährigen Praxis verärgert habe. Zum dritten Mal, es war allgemein gemeint und nicht auf dich bezogen. Wenn dein Arzt dich während der Dauer der Therapie für Arbeitsunfähig erklärt und die Krankenkasse nimmt das so an, oder auch der MDK, dann ist doch alles gut für dich. Dass du einen Hinweis oder Anmerkung von mir als „Druck“ empfindest, das ist schlecht, aber was soll ich machen, ich kenn dich nicht.
Das du verallgemeinerst und von Vorurteilen schreibst, das finde ich schade, und die Frage , ob sich das für eine Krankenkasse rechnet, die verstehe ich auch nicht - wenn der MDK eine AU für die Dauer der Therapie bestätigt zahlt die Krankenkasse auch für die Dauer der Therapie, wenn dann noch soviel Zeit übrig bleibt.
Was deine Verlaufsbeschreibung angeht, auch da weicht meine Erfahrung aus der Praxis davon ab. In der Regel steht die ambulante Psychotherapie erst am Ende der eigentlichen Arbeitsunfähigkeit und beginnt erst danach. Warum das so ist, das weiß ich auch nicht, ich bin, wie schon geschrieben kein Mediziner, ich schreibe nur aus der Sicht eines Krankenkassenmitarbeiters.
Zum Thema Notfall - Auch hier kann ich nur wiederholen, dass in den wenigsten Fällen bei Beantragung einer ambulanten Kurzzeittherapie ein wirklicher Notfall vorgelegen hat. Aus der Sicht der Patienten war das natürlich anders und auch verständlich und nachvollziehbar.
Aber wenn man weiß, dass bei Beantragung von ambulanten Kurzzeittherapien Wartezeiten bei der Behandlersuche von 3 Monaten als zumutbar gesehen werden, dann lässt sich der Notfall nicht mehr so aufrechterhalten.
Lange Rede, kurzer Sinn - vergiss einfach meine Beiträge und kläre das mit deinem Arzt/Ärztin
was die Arbeitsunfähigkeit betrifft.
Gruß
Czauderna

Du hast noch mitbekommen, wem du was geantwortet hast?

Ich bin nicht die Betroffene!

Denk genau darüber mal nach. Mit gesundem Menschenverstand! Wenn dem so wäre, wäre das medizinisch gesehen eine Katastrophe. Ja, es ist teilweise tatsächlich so, weil die Wartezeiten viel zu lang sind und das hat sehr vielfältige Gründe. Wenn aber Krankenkassenmitarbeiter mit beinahe 5 Jahrzehnten Erfahrung, wie du sagst, Entscheidungen treffen auf einer Basis, von der ihnen nicht auffällt, dass das unsinnig sein muss, dann muss man sich am anderen Ende nicht wundern, dass diverse Dinge nicht bewilligt werden. So einfach ist das.

Was deine Definition von Notfall angeht, ist das auch neckisch. Für dich bestimmt also nicht der gesundheitliche Zustand den Notfall, sondern wann die Hilfe kommt. Das ist großartig. Wenn Menschen bis dahin gar nicht mehr aus dem Haus gehen, sind sie kein Notfall…

Zu deinem letzten Satz: Ich hoffe, du gehst im Job mit größerer Sorgfalt heran und bekommst da auseinandergehalten, mit welchem Patienten du zu tun hast und wem du antwortest. Sorry, der musste aber sein. Schnippisch kann ich auch.

Hallo,
ich bin Rentner, insofern kann ich deine „Ratschläge“ nicht mehr beherzigen, was ich allerdings auch nicht täte, wenn ich noch damit zu tun hätte. Deine Meinung in allen Ehren, aber sie deckt sich nun grundsätzlich mit Sicherheit nicht mit denen der Ärzte, der Therapeuten und dem MDK. Auch die Krankenkassen sehen das grundsätzlich anders, weil es dafür, und wen wundert das gesetzliche Grundlagen Verlautbarungen, Gerichtsurteile und Durchführungsbestimmungen gibt, z.B. die MDK-Richtlinen oder die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, ja, und da bleibt auch ab und zu der „gesunde Menschverstand“ auf der Strecke. Das mag oftmals schlecht sein, und dem will ich nicht widersprechen, aber ist auch im Bereich des SGB nicht immer so geregelt, dass für alle individuell passt.
Was war an deinem letzten Satz schnippisch - wie gesagt, ich bin jetzt Rentner, Dass du nicht selbst betroffen bist, okay, das ist mit nicht bewusst gewesen bei meiner Antwort, um so mehr wundert es mich, dass du dich so vehement mit mir anlegen willst. Genau wie du habe ich meine Meinung geschrieben, die auf beruflicher Erfahrung beruht, du, die deinige aus deinem Gefühl /Überzeugung heraus, oder kommst auch aus dem Metier des SGB ?
Ich finde auch, dass dieser Thread jetzt nicht mehr so der Ratsuchenden dient - sie wollte wissen, wer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt und ich meine das ist ausreichend beantwortet.
Gruss
Czauderna

Ach was.

Bist du so lieb und zitierst aus den genannten Dokumenten die Passage, aus der hervorgeht, dass mit Aufnahme einer Psychotherapie die AU wegen einer Depression entfällt? Meiner Kenntnis nach geben die Richtlinien des MDK bzw. die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien das gar nicht her. Das ist auch nicht Sinn dieser Richtlinien. Auf die Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, dass grundsätzlich die AU endet (bei einer Depression), wenn die Therapie beginnt, bin ich wirklich neugierig.

Genau das ist die Arroganz, die bereits aus den vorangegangenen Antworten von dir sprach und die du jetzt dankenswerter Weise formulierst. Deine Antwort ist „professionell“, wobei du dich hinter der Wand von Vorschriften versteckst, die gar nichts mit der Frage konkret zu tun haben, weil nicht dafür gedacht. Ist jemand nicht deiner Meinung oder lässt sie kritiklos stehen, ist er betroffen und hat keine Ahnung und sowieso emotional. Damit habe ich geschickt das Gegenüber schon mal völlig diskreditiert. Nein, ich komme nicht aus dem „Metier“ des SGB (wenn du damit den Blickwinkel des KK-Mitarbeiters meinst, den du möglicherweise als DEN Blick schlechthin betrachtest, wenn es um richtig oder falsch geht). Ich bin aber Leistungserbringer.

Was die Frage angeht, so ist sie eben nicht hinreichend von dir beantwortet, weil du zwar richtigerweise auf den Hausarzt verwiesen hast, aber gleichzeitig behauptet hast, dass im Regelfall mit Beginn der Psychotherapie gar keine AU mehr bestünde. Der Teil ist schlicht falsch.

(Dabei habe ich mich bisher nicht mal dazu geäußert, dass eine Psychotherapie wegen Depressionen als Kurzzeittherapie sinnvollerweise sich nicht nur über ein halbes Jahr erstreckt, sondern im letzten Teil besser gestreckt wird… Von wegen Vermeidung eines Rückfalls und Erfordernis einer neuen Psychotherapie und damit auch Kosten und Qualität und so)

„Die Dauer der Krankschreibung bei Depression ist individuell stark unterschiedlich und hängt vom persönlichen Krankheitsverlauf ab. Bei einer leichten Depression können Patienten eventuell wenige Wochen nach Therapiebeginn wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Wer an schweren Depressionen erkrankt, ist in manchen Fällen dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig.“


Hallo,
allein schon diese Frage bestätigt mir, dass meine Ausführungen nicht verstanden hast. Ich habe das weder behauptet und auch nicht „zwischen den Zeilen“ so gemeint.
Auch dass ich betont habe, dass ich aus meiner beruflicher Erfahrung heraus geschrieben habe und damit nicht behauptet habe, dass generell, also auch bei allen anderen Fällen der Vergangenheit und bei anderen Kassen das genau so war. Ich habe auch geschrieben, dass, wenn eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird, das dann auch okay ist und dass es letztendlich an der Kasse liegt, ob sie eine Arbeitsunfähigkeit überprüfen lässt oder nicht.
Desweiteren habe ich auch geschrieben, dass ich kein Mediziner bin und das aus dieser Sicht nicht beurteilen kann.
All das, was du jetzt als Beleg deiner Argumentation verlinkt hast, das ist sicher auch alles okay so, stelle ich nicht in Abrede.
Ich habe aber keine Lust mit dir über Arbeitsunfähigkeit bei Depressionen zu diskutieren, weil ich eben kein Arzt bin. Wenn du professionell, medizinische Fachkenntnisse hast, dann ist das schön für dich und vielleicht auch für den einen oder anderen Mitleser.
Ich kann hier nur , und da wiederhole ich mich erneut , aus meiner beruflichen Erfahrung berichten und da war es eben so - wenn du das nicht glauben willst, dann ist das deine Sache - ich, jedenfalls habe es nicht nötig hier etwas zu schreiben was nicht der Wahrheit entspricht.
Gruss
Czauderna

Das ist deine Antwort zur Behauptung gewesen, die AU ende mit Beginn einer Psychotherapie, und der ich widersprochen habe.

Du hast was? Darf ich an deinen Beitrag erinnern, zu dem ich überhaupt einstiegen bin?

Auf einen Einwand hin hieß es dann von dir:

Du stellst nicht in Abrede? Aber natürlich tust du genau das! Du hast nämlich das, was sich hinter den Links verbirgt, noch zwei Antworten weiter zuvor als meine persönliche „Verlaufsbeschreibung“ abgetan, von der deine Erfahrung abweicht.

Es wäre einfach angemessen gewesen, wenn du früher formuliert hättest, dass deine erste Antwort unglücklich oder missverständlich formuliert war. Stattdessen wirst du unsachlich, in dem du mir Emotionalität / Betroffenheit unterstellst und darauf beharrst, ja eigentlich etwas anderes geschrieben zu haben, als du geschrieben hast.

Ich spreche hier erneut den Punkt mit dem Druck an, weshalb ich in der Sache auch so hartnäckig bin. Hast du eine Vorstellung davon, wie es Menschen mit Depressionen bzw. psychischen Erkrankungen gehen kann, wenn sie zusätzlich zu allen möglichen Problemfeldern, mit denen sie häufig genug zu tun haben, dann auch noch mit so einem Druck konfrontiert werden?

Anstatt nun zu sagen, nein, das ist kein Druck, könntest du ja mal die Frage stellen, was damit gemeint ist? Aber das würde voraussetzen, dass du nur in Erwägung ziehst, möglicherweise mal nicht ganz richtig gelegen zu haben.

Es geht übrigens nicht darum, dass ich dir nicht glaube. Ich glaube dir durchaus, dass DU als Sachbearbeiter so entschieden hast. Richtig ist es dadurch noch lange nicht!

Hallo,
wie habe ich entschieden - die AU entsprechend überprüfen zu lassen durch den MDK - also, nicht das ich mich erinnern könnte. Ich selbst hatte in meiner Praxis wissentlich keinen Fall bei dem diese Konstellation (AU-Dauer während der gesamten Kurzzeittherapie) vorgelegen hat und wir als Kasse
eine Überprüfung anberaumt hätten. Und warum wird das so gewesen sein - ich verweise auf meine vorherigen Beiträge. Es gab nichts in dieser Richtung für mich persönlich zu entscheiden, also auch nichts falsch zu entscheiden wie du es geschrieben hast und Sachbearbeiter war ich auch mal in den ersten 20 Jahren meiner Tätigkeit, war ein toller Job.

So, du meinst also wirklich, dass ich mit meiner Antwort bei der Fragestellerin unnötig einen Druck erzeugt habe ?.
Antworten in einem Forum, auch wenn sie nicht den Erwartungen der Ratsuchenden entsprechen können immer, je nach Fallkonstellation einen Druck erzeugen, z.B. dass es mit dem weiteren Krankengeldanspruch schlecht aussieht, dass eine beantragte Leistung wahrscheinlich doch abgelehnt wird, dass die Beitragseinstufung nicht zu hoch ist oder dass es doch nicht für einen Pflegegrad ausreicht.
Auch wenn es dich als Fachmann/Fachfrau aufregt, aber wer anonym in einem Forum wie diesem
eine Frage stellt, der oder die kann nun wirklich nicht erwarten, dass bei der Beantwortung seiner/ihrer Frage zu der Antwort eine Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung durch den Antwortenden vorgenommen wird, und wenn sich dann ein ebenfalls anonymer Dritter bemüßigt fühlt einen Antwortenden ob seiner Antwort zu kritisieren, dann halte zumindest ich als Kritisierter, der mit seinem Realnamen hier seit Jahren schreibt, diesen Ablauf zumindest für bemerkenswert.
Ich überlasse dir, nicht grade gerne, das letzte Wort, das wirst du dir sicher nicht entgehen lassen.
Für mich ist damit dieses Thema durch.
Gruss
Czauderna

Eigentlich hatte ich nicht vor, mich dazu noch einmal zu äußern. Aber das ist jetzt ärgerlich:

Darum ging es nicht!

Nein. Lerne lesen.

Hast du solch rhetorische Schoten nötig?