Wer schuldet die Kaution?

Vermieter A kassiert vom Mieter eine Kaution.
Die Immobilie wird notleident.

Sie kommt unter Zwangsverwaltung. Vermieter A hat das Geld natürlich nicht auf einem getrennten Konto angelegt; er übergibt dem Zwangsverwalter natürlich auch kein Kautionskonto.
Während der Zwangsverwaltung werden Mietüberschüsse an die Gläubiger ausgeschüttet.

Die Zwangsversteigerung beendet die Zwangsverwaltung - der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertrag, bekommt aber kein Kautionskonto.

Die Mieterin fordert bei Auszug des Geld vom neuen Vermieter. WO bekommt der die Kaution her… von Vermieter A, der natürlich inzwischen insolvent ist, vom Zwangsverwalter, der sich die Kaution nicht verschafft hat?

Gruß n.

Der neue Eigentümer haftet NICHT für die Kaution des insolventen Alt-Eigentümers, wenn der alte Eigentümer es versäumt hat, die Kaution auf ein getrenntes Kautionskonto einzuzahlen.

Hier hätte der Mieter auf eine getrennte Anlage der Kaution bestehen müssen. Bei Insolvenz des Vermieters riskiert er ansonsten den kompletten Verlust des Betrages (BGH, Aktenzeichen: IX ZR 132/06).
Die Forderung des Mieters ist wie eine normale Insolvenzforderung zu behandeln. Es besteht kein Aussonderungsrecht aus der Insolvenzmasse. Der Mieter hat also selbst seine Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Herzlichen Dank für deine Antwort. Mit dieser Variante hätte ich nicht gerechnet…aber trifft denn das BGH-Urteil die Situation? Das BGH-Urteil bezieht sich auf den Aussonderungsanspruch während eines Insolvenzverfahrens…und nicht auf einen Anspruch gegenüber einen solventen Rechtsnachfolger.

Fragende Grüße n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,
ich glaube schon mal gehört zu haben, dass der nicht gesetzeskonforme Umgang mit fremden Geldern strafrechtliche Folgen haben kann. Also hier das Anlegen der Kaution nicht getrennt vom eigenen Vermögen.
Es wäre mal einen Versuch wert den insolventen Alteigentümer bzw. den Geschäftsführer der Eigentümerfirma mal zu fragen wie er dazu steht. Möglicherweise öffnet da dann doch mal jemand sein privates Säckchen, wenn er dadurch einem Strafverfahren entgehen kann.

vnA

Der neue Eigentümer haftet NICHT für die Kaution des
insolventen Alt-Eigentümers, wenn der alte Eigentümer es
versäumt hat, die Kaution auf ein getrenntes Kautionskonto
einzuzahlen.

Heute stand in der Mieterzeitung, dass der neue VM die Kaution schuldet, wenn der M beweisen kann, die Kaution geleistet zu haben.

Hier hätte der Mieter auf eine getrennte Anlage der Kaution
bestehen müssen. Bei Insolvenz des Vermieters riskiert er
ansonsten den kompletten Verlust des Betrages (BGH,
Aktenzeichen: IX ZR 132/06).

Hier gibt es aber keinen Neueigentümer. In dem Urteil geht es doch darum, dass der VM insolvent geworden ist. Von Verkauf oder was auch immer ist ja keine Rede.

Die Forderung des Mieters ist wie eine normale
Insolvenzforderung zu behandeln. Es besteht kein
Aussonderungsrecht aus der Insolvenzmasse. Der Mieter hat also
selbst seine Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Sein aktueller VM ist aber nicht insolvent und einen Rückzahlungsanspruch hat er ja gegenüber seinem jetzigen VM, da der Anspruch ja erst nach Beendigung des Mietverhältnisses entsteht.

Gruß Pp

z.B. hier:
http://www.welt.de/welt_print/article2113143/Groesst…

z.B. hier:
http://www.welt.de/welt_print/article2113143/Groesst…

oder hier:
http://mieterbund.de/mietertipp_1008.html