Wer schuldet die Maklerprovision?

Liebe www-ler,

wer schuldet denn die Maklerprovision, wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde?

Der Mieter?

Mieter und Vermieter jeweils hälftig?

Der Vermieter?

Wäre super, wenn ich dazu eine Rechtsquelle genannt bekäme.

Gruß, FAQ1129

Hi,

wer schuldet denn die Maklerprovision, wenn keine gesonderte
Vereinbarung getroffen wurde?

Der Mieter?

üblicherweise schon, es sei denn der Maklervertrag zwischen Vermieter und Makler hätte dazu etwas anderes geregelt.

Gruß
Tina

Hallo,

der Makler lässt sich normalerweise vom Mieter einen Vertrag unterschreiben bevor ein Mietvertrag zu Stande kommt. Somit ist dann auch klar geregelt, dass der Mieter zahlen muss.

Unterlässt er dies und besteht auch kein mündlicher Vertrag, so hat der Makler Pech. Bei einem mündlichen Vertrag hat der Makler evtl. ein Beweisproblem.

Der Vermieter kann nicht mit dem Makler einen Vertrag schließen, den dann der Mieter - ohne ihn anzunehmen - bezahlen darf.

Viele Grüße

Lumpi