Wer sichert den Hang?

Wir haben ein Haus in einer Neubausiedlung in NRW gekauft. Angrenzend an unser Grundstück ist ein anderer Neubau. Er liegt niedriger. Dazwischen ist ein kleiner Hang ca. 2m hoch und schräg. Der Hang ist auf dem Grundstück unseres Nachbarn. Unser Grundstück endet oben.

Wenn der Hang gesichert werden muß, wer muß denn sichern?

Gibt es hier Rechtssprechungen?

Danke für die Antworten!

Gruß

Andreas

Hallo,
also Rechtsprechungen kenne ich dazu nicht, aber da der Hang auf dem Grundstück des Nachbarn liegt, ist dieser dafür verantwortlich, wenn Gefahr im Verzug ist (möglicher Erdrutsch). Ansonsten könntest du noch bei der Stadtverwaltung nachfragen (Bauamt).

Hallo,
vom Bauchgefühl her würde ich sagen dein Nachbar. Denn Du kannst doch nicht auf fremden Grundstücken Sicherungsmaßnahmen vornehmen. Ich bin aber kein Rechtsanwalt und kann daher auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen.

Gruß stinni

Hallo Andreas,
Ich gratuliere zum Hauskauf und wünsche Euch viele frohe Stunden darin. Ich wohne in der Schweiz und bin deshalb mit den rechtlichen Vorschriften in Deutschland nicht vertraut, aber ich glaube mit geeigneter Bepflanzung sollte der Anstösser das Problem auf einfache und günstige Weise lösen können.
Mit freundlichen Grüssen Billy

Hallo Andreas. Ich kann Dir die Frage leider nicht Beantworten.

Bei mir war das so: Durch meine Garageneinfahrt wurde abgegraben und von der Baubehörde im Baugesuch festgelegt, dass ich eine Stützmauer zu errichten habe. D.h. der, der abgräbt muss auch stützen. Das Landratsamt, bzw. die zuständige untere Baubehörde kann da ganz klare Aussagen machen. Kann ja eigentllich auch nicht sein, dass der, der nicht baut und nichts verändert, für Maßnahmen des Nachbarn der baut, aufkommen muss.

Hallo Andreas, dieses ist zwar nicht mein Wissensgebiet, aber für sich sehr interessant. Ich habe einmal ein wenig gesucht und bin zu folgender Seite gekommen
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wer-traegt-Kosten-fu…
Ist vielleicht ganz ähnlich wie bei euch. Schau doch einfach einmal rein.

Gruß Heiner

Hallo Andreas, diese Frage Kann Dir sicher das „Bauamt“ eurer Gemeinde beantworten.

Gruß Ubinana

Hallo Andreas,
leider kann ich zu diesem Thema keine Aussage machen.

Herzliche Grüße Samenta

keine ahnung ,wahrscheinlich beide…
gruß h.f.

immer der grunstückeigner muß für die sicherheit haften
gruß ergo

Hi, da bin ich leider überfragt…

Wir haben ein Haus in einer Neubausiedlung in NRW gekauft.
Angrenzend an unser Grundstück ist ein anderer Neubau. Er
liegt niedriger. Dazwischen ist ein kleiner Hang ca. 2m hoch
und schräg. Der Hang ist auf dem Grundstück unseres Nachbarn.
Unser Grundstück endet oben.

Wenn der Hang gesichert werden muß, wer muß denn sichern?

Gibt es hier Rechtssprechungen?

Danke für die Antworten!

Gruß

Andreas

Eindeutig, der Nachbar muß den Hang sichern, da er auf seinem Grundstück liegt!