Wir haben ein Haus in einer Neubausiedlung in NRW gekauft. Angrenzend an unser Grundstück ist ein anderer Neubau. Er liegt niedriger. Dazwischen ist ein kleiner Hang ca. 2m hoch und schräg. Der Hang ist auf dem Grundstück unseres Nachbarn. Unser Grundstück endet oben.
Wenn der Hang gesichert werden muß, wer muß denn sichern?
Gibt es hier Rechtssprechungen?
Danke für die Antworten!
Gruß
Andreas