Hi, an der Universität ist mir eine interessante Frage über den Weg gelaufen und es würde mich interessieren, wie der Großteil der Foristen diese Frage beantworten würde.
Nehmen wir mal an, ein Vater (V) schließt für seinen Sohn (S) mit einem Nachrichten-Magazin ein Abo ab. Beide sind volljährig. V bezahlt entgegen der gängigen Praxis das Abo selber, also Bankonto von V begleicht die Rechung. Zudem erhält er auch die gängige Prämie. Das Nachrichten_Magazin hat sich darauf eingelassen. Die Zeit verstreicht, V kündigt das Abo, doch das Nachrichten-Magazin will sich nicht an eine Kündigung vor der sechswöchigen Kündigungsfrist erinnern und verlängert automatisch das Abo. Daher schickt es dem S Zahlungserinnerungen und droht ihm letztendlich mit Inkasso.
Frage: Wann wird ein Vertrag bei der zur Zeit beliebten Methode „Leser werben Leser“ wirksam, vor allem wer sind die Vertragspartner, speziell in diesem Fall?
Vater V „wirbt“ Sohn S, V erhält zum einen die Prämie, jetzt aber der Knackpunkt, bezahlt das Abo durch sein Bankkonto (V). Der Sohn ist doch demnach nur der Nutznießer des Vertrags? Oder ist der Sohn, wie es normalerweise üblich ist, in diesem Fall auch der Vertragspartner des Nachrichten-Magazins? Er hat doch dem Magazin weder eine Unterschrift noch seine Bankdaten geschweige denn eine Einzugsermächtigung erteilt (was ja normalerweise die gängige Praxis ist)? Oder kommt ein stillschweigend geduldeter Vertrag zustande?
Kurzform: Normal ist: V wirbt S, S bezahlt Rechnung und geht damit Abo ein, V erhält Prämie. S und Magazin sind Vertragspartner und S muß sich um Kündigung kümmern.
Hier: V wirbt S, V bezahlt Rechung, V erhält Prämie. S erhält Magazin. Magazin kann sich an Kündigung nicht erinnern, mahnt S ab und droht S mit Inkasso.