Wer soll dem Anwalt bezahlen?

Ein Mensch hat den Betrugsantrag an die Staatsanwaltschaft auf den zweiten Menschen gereicht. Jener hat den Anwalt genommen. Der Anwalt hat die Rechnung dem ersten Menschen für seine Arbeit auf den zweiten Menschen hergeschickt. Wer soll dem Anwalt bezahlen: den, wer ihn genommen hat, oder den, derb hat den Betrugsantrag an die Staatsanwaltschaft gereicht. Als es ist begründet: von welchem Paragrafen und welches Gesetz?

Soweit ich das verstehe, wurde von Person A gegen Person B Strafanzeige wegen Betrugs gestellt. Daraufhin kam es zu einem Ermittlungsverfahren und Person B hat sich einen Anwalt genommen? Wurde Anklage erhoben und eventuell sogar schon ein Urteil gesprochen? Oder wurde das Verfahren eingestellt? Und wenn ja, unter welchen Umständen?

smalbop