Sehr geehrte Rechtsexperten,
es gibt eine Unstimmigkeit, die ich überhaupt nicht verstehen kann.
Grundsätzlich gilt:
wenn jemand, der z.B. in Dortmund oder Essen wohnt und dort Sozialhilfe bezieht, unerwartet in Berlin stirbt, dann ist Sozialamt Dortmund/Essen dafür zuständig, die Kosten für die Überlieferung und Bestattung zu übernehmen.
Wenn aber dieser jemand ALG II bekommt, dann ist es keine Sozialhilfe. Und dann - laut Gesetz - ist Sozialamt Berlin für die Kostenübernahme für die Überlieferung und Bestattung zuständig.
Leider kann ich im Internet kein Link auf den genauen Inhalt des Gesetzes finden. Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
(Nehmen wir an, die Angehörigen des Verstorbenen beziehen ebenso Sozialhilfe oder Grundsicherung).
Nun aber gibt es auf der Seite von Berlin folgende Regelung:
Ausführungsvorschriften über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (AV-Soz-Bestattungskosten) 2 – Zuständigkeit
(3) Ist das Land Berlin Sterbeort und hat die verstorbene Person keine Sozialhilfe empfangen (vgl. Absatz 1 Satz 2), ist das Bezirksamt örtlich zuständig, welches zu Lebzeiten der verstorbenen Person gemäß Abschnitt II der Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales – AV ZustSoz) in der jeweils gültigen Fassung nach deren Wohnsitz bzw. Geburtsdatum zuständig gewesen wäre.Hier: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrec…
Also, wenn ich die Situation richtig verstehe:
Laut Berlin soll jemand, der ALG II bekommen hat, auf Kosten von Dortmund/Essen/usw. bestattet werden.
Laut dem allgemeinen Gesetz soll dafür Berlin zahlen.
Was ist nun? Wer soll in diesem Fall zahlen?
Und kann es sein, dass in einem und derselben Fall in zwei Bezirksämtern zwei unterschiedliche Gesetze gelten und die gleiche Kraft haben?
Vielen Dank im Voraus für jeden, der die gesetzliche Lage aufklären könnte.