Wer soll für meine Kinder sorgen?

Wie ist das eigentlich, wenn man Vorsorge treffen will für seine
unmündigen Kinder - für den Fall, dass beide Eletern bei einem
Unfall ums Leben kommen oder so. Genügt es, per Testament oder
Vermächtnis jemanden zu benennen, der dann die Verantwortung
übernehmen soll? Oder muss man bei Vormundschaftsgericht bzw.
Jugendamt die Zustimmung dazu einholen? Braucht man einen Notar
dazu? Und wie regelt man die Auslagen des Betroffenen? Und: Kann
der auch ablehnen?
Wer weiß, wie das geht, dass man nichts falsch macht?
Danke schon mal!
R.B.

Wie ist das eigentlich, wenn man Vorsorge treffen will für
seine
unmündigen Kinder - für den Fall, dass beide Eletern bei einem
Unfall ums Leben kommen oder so. Genügt es, per Testament oder
Vermächtnis jemanden zu benennen, der dann die Verantwortung
übernehmen soll? Oder muss man bei Vormundschaftsgericht bzw.
Jugendamt die Zustimmung dazu einholen? Braucht man einen
Notar
dazu?

Üblicherweise ist der Taufpate derjenige, welche® sich
in so einem Fall darum kümmert. Nicht unbedingt rechtlich
verankert, jedoch moralisch.

Und wie regelt man die Auslagen des Betroffenen? Und:

Kann
der auch ablehnen?
Wer weiß, wie das geht, dass man nichts falsch macht?
Danke schon mal!

Zum Zwecke der finaziellen Seite würde ich eine
Lebensversicherung o.ä. abschließen und auf die
Kinder im Ablebensfall ausstellen lassen.

R.B.

Gruss
Oliver

Hallo Rudolf,
es sollte ein einem gemeinschaftlichen Testament der Eltern festgelegt werden, daß

a. für den Fall, daß ein Kind zum Zeitpunkt des Todes beider
Eltern minderjährig ist, für dieses Kind Testamentsvollstreckung angeordnet wird und daß die
Testamentsvollstreckung bis zur Vollendung des z.B. 25. Lebensjahres des Kindes dauern soll,

b. eine Person Eures Vertrauens zum Testamentvollstrecker bestimmt wird (und es sollte für
den Fall, daß er/sie das Amt nicht annehmen will oder kann, ein Ersatztestamentsvollstrecker
benannt werden, ganz hilfsweise sollte bestimmt werden, daß der Testamentsvollstrecker vom
Direktor Eueres Amtsgericht bestimmt werden soll,

c. der Testamentsvollstrecker, fall es ein Familienangehöriger oder naher Freund ist, für seine
Tätigkeit keine Vergütung erhalten soll, ihm aber seine Auslagen zu ersetzen sind. Soweit hier
keine Bestimmung getroffen wurde, erhält der TV die übliche Vergütung.

Selbverständlich kann der von Dir Vorgeschlagene das Amt ablehnen, deswegen der
Ersatztesamentsvollstrecker.

By the way: Bei der Verfügung über in den Nachlaß fallende Immobilien benötigt der TV die
vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.

Die Einschaltung eines Notars ist zwar nicht zwingend, wenn Du die Formvorschriften für die
Errichtung eines privatschriftlichen Testaments einhältst, sie ist aber dringend zu empfehlen,
weil die obigen kurzen Vorschläge auszufeilen sind.

Gruß
Wilhelm

Vielen Dank! (oT)

Hallo Rudolf,

du kannst in einem Testament festlegen, wer das Sorgerecht für deine Kinder bekommen soll. Natürlich solltest du denjenigen vorher fragen! Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Du solltest demjenigen auch ein Original dieses Testaments oder dieser Verfügung geben, damit er im Ernstfall sofort etwas in der Hand hat, oder er sollte wissen, wo das Testament liegt.
Allerdings entscheidet letztendlich das Vormundschaftsgericht, ob diese Person wirklich das Sorgerecht bekommt. In der Regel wird dem Wunsch der Eltern gefolgt, es sei denn, die Person stellt sich als ungeeignet heraus. Das entscheidet eben das Gericht. Falls Vermögen da ist, empfiehlt es sich, jemand anders als Vermögensverwalter einzusetzen, damit es keine Interessenkonflikte gibt…

Liebe Grüße
Delia