Wer steht im Handelsregister?

Hallo, ich weiß das meine Frage etwas blöd ist, aber wer steht eigentlich im Handelsregister?
Ich möchte neben meinem Studium gere Gewerblich tätig sein, und zwar im Bereich der Veranstaltungstechnik, hier wird von vielen Zulieferern gefordert dass man im Handelsregister steht, ich dachte aber bisher das man das nur bei Geschäftsformen wie bei der GmbH oder der OHG steht.
Steht man auch mit seinem „kleinen Gewerbe“ im Hnadelsregister?
Was ist das einfachste um einen Eintrag zu bekommen (was ist die einfachste(kostengünstigste) Geschäftsform?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Mark

Hallo,

Seit einigen Jahren kann man sich als e.K. (eingetragener Kaufmann) im Handelsregister eintragen lassen. Dies ist interessant, wenn man weiterhin als Einzelunternehmer tätig sein will und auf die Gründung einer Gesellschaft verzichten möchte.

Gruß,
Francesco

Hallo Diskutanten,

mit dem kleinen aber manchmal schmerzhaften Zusatz: der (freiwillig) eingetragene Kaufmann ist kraft Eintragung (Voll-)Kaufmann mit allen Konsequenzen, die er als Minderkaufmann je nach Sachlage vielleicht umgehen könnte.

Dieses scheint hier der Wunsch der Geschäftspartner zu sein.

Schöne Grüße

MM

hi mark,

wie martin schon ansagt: die nachteile können gewaltig sein! prüfe ob du tatsächlich das HGB kennst. du unterliegst erhöhten pflichten in fast allen kaufmännischen belangen, hier sollte man vorher mal eine kosten nutzen analyse machen. wenn du nichtmal weisst, wie eine bilanz aussieht, ggf. noch nichteinmal den begriff der rückstellung von der verbindlichkeit trennen kannst, solltest du dir das gewaltig überlegen.

also: mach dich erst umfassend schlau, bevor du dein gewerbe im HR eintragen lässt und kaufmann kraft eintragung wirst!!!

mfg vom

showbee

Hallo!
Ganz recht, ich würde mir das auch sehr gut überlegen… es kommt natürlich auch darauf an, in welchem Umfang Du Dein Gewerbe betreiben möchtest. Bei einem Kleingewerbe für ein paar hundert Euro im Monat zum Studium würde ich von einer HR-Eintragung dringend abraten!
Eine HR-Eintragung verpflichtet Dich unter anderem auch zur USt-Voranmeldung, wovon Du Dich als Nichteingetragener (entsprechend geringe Umsätze vorausgesetzt) befreien lassen kannst! Hinzu kommt die bereits angesprochene HGB-Gültigkeit und die relativ hohen Eintragungskosten.
Am besten informierst Du Dich mal bei der zuständigen IHK, die bieten einiges an kostenlosem Info-Material an.
Gruß,
Iceman

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Eine HR-Eintragung verpflichtet Dich unter anderem auch zur
USt-Voranmeldung, wovon Du Dich als Nichteingetragener
(entsprechend geringe Umsätze vorausgesetzt) befreien lassen
kannst!

hi iceman,

das stimmt allerdings nicht. ein kaufmann kann auch kleinunternehmer i.s.d. § 19 UStG sein. die art der gewinnermittlung spielt keine rolle!

für den status des KU (ustlich) ist es irrelevant, dass der ESt’lich nicht als „kleingewerbe“ angesehen wird, weil er keine überschussrechnung macht, sondern zur bilanzierung „verdonnert“ ist.

mfg vom

showbee

das stimmt allerdings nicht. ein kaufmann kann auch
kleinunternehmer i.s.d. § 19 UStG sein. die art der
gewinnermittlung spielt keine rolle!

Hallo!
Tatsächlich? Ist das schon lange so? Dann waren die IHK-Unterlagen, die ich vor ca. 3 Jahren bei der Eröffnung meines Kleingewerbes hatte, fehlerhaft. Das stand da nämlich drin, da bin ich sicher.
Vielleicht war mein Tip mit den IHK-Unterlagen also doch nicht so gut… :wink:
Gruß,
Iceman