Wer steht im Recht?

Hallo Experten

Person A möchte ein bestimmtes Computer Hardware ersteigern, findet etwas und bietet darauf. Person A geht davon aus dass die Hardware kompatibel ist, es steht auch nicht in der Auktion beschrieben dass die Hardware in Verbindung mit anderen Herstellern andere Anschlüsse aufweisen können. Das Maximalangebot ist also schon abgegeben, so fragt der Käufer den Verkäufer ob die Hardware kompatibel ist. Dieser weisst seine Frage mit „Ich weiss nicht keine Ahnun“ zurück, und besteht aber darauf dass das Gerät bezahlt werden muss und Rücknahme nicht möglich ist.

So, die Auktion läuft aber noch was kann Person A tun wer steht im Recht ? Muss der Verkäufer nicht in seiner Beschreibung darauf hinweisen zu welchen Herstellern die Hardware kompatibel ist und zu welchen der Anschluss nicht kompatibel ist ??

Euer Rat ist gefragt, ich bitte darum.

Viele Grüsse, TOM.

Hi,

steht im Recht ? Muss der Verkäufer nicht in seiner
Beschreibung darauf hinweisen zu welchen Herstellern die
Hardware kompatibel ist und zu welchen der Anschluss nicht
kompatibel ist ??

Nein, warum sollte er das müssen. Woher soll er das vor allem wissen? Nicht jeder der PC-Bauteile verkauft ist auch PC-Freak oder Fachhändler. Wenn dich das Teil interessiert liegt es an dir dich zu informieren wozu es kompatibel ist. Der Verkäufer muß lediglich den Zustand beschreiben… und, genau genommen, nicht mal das.

Grüßle
Frank K.

Hallo

Der Verkäufer
muß lediglich den Zustand beschreiben… und, genau genommen,
nicht mal das.

Das einzige ist: WENN er was beschreibt, dann muss es stimmen.

Die Fragen, die man hat, muss man immer vor dem Gebot stellen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

um solche Probleme zu vermeiden, gibt es Normen, wie DIN, ISO, IEEE usw. in denen jede Signalflanke beschreiben wird.
Nun gälte es zunächst zu ermitteln, welche Anforderungen bestehen, dann zu prüfen, ob das angebotene Bauteil diese erfüllt.

Deine Herangehensweise wird zwangsweise zu Problemen führen.

Gruß

S.J.

Person A möchte ein bestimmtes Computer Hardware ersteigern,
findet etwas und bietet darauf. Person A geht davon aus dass
die Hardware kompatibel ist, es steht auch nicht in der
Auktion beschrieben dass die Hardware in Verbindung mit
anderen Herstellern andere Anschlüsse aufweisen können. Das
Maximalangebot ist also schon abgegeben, so fragt der Käufer
den Verkäufer ob die Hardware kompatibel ist. Dieser weisst
seine Frage mit „Ich weiss nicht keine Ahnun“ zurück, und
besteht aber darauf dass das Gerät bezahlt werden muss und
Rücknahme nicht möglich ist.

So, die Auktion läuft aber noch was kann Person A tun wer
steht im Recht ? Muss der Verkäufer nicht in seiner
Beschreibung darauf hinweisen zu welchen Herstellern die
Hardware kompatibel ist und zu welchen der Anschluss nicht
kompatibel ist ??

Euer Rat ist gefragt, ich bitte darum.

Viele Grüsse, TOM.

nabend,

gewöhnlicherweise wird die artikelbeschreibung gelesen und verstanden, bei unklarheiten der verkäufer gefragt oder mittels googeln eine möglichst ausführliche technische dokumentation intensivst „studiert“:
http://de.youtube.com/watch?v=Q6jqu9taZfM

bei weiteren unklarheiten, wird nicht drauf geboten.

da das kind bei dir schon in den brunnen gefallen ist, kannst du nur versuchen dein gebot zurückzuziehen - damit machste dir aber wahrscheinlich keine freunde.

gruss wgn