folgendes Problem: der direkte Vorgesetzte einer Vorstandssekretärin wurde vom Unternehmen rausgekickt, fristlos entlassen und von allen Ämtern abberufen.
Der Personalchef und der neue Vorstand haben wegen des Ausscheidens des Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis zugesagt. Beide kennen zwar die Sekretärin, können aber weder die Aufgaben noch deren Erfüllung tatsächlich beurteilen.
Jetzt die Frage: eigentlich müsste doch der ehemalige Chef das Zeugnis (unter)schreiben. Kann er aber rein rechtlich nach meinem Dafürhalten nicht mehr, weil er ja kein Organ des Unternehmens mehr ist. Auf der anderen Seite behauptet jemand, dass ein solches Zwischenzeugnis, das andere Personen (unter)schreiben, nicht akzeptiert werden muss, da nur der Vorgesetzte die Leistungen wahrheitsgemäss beurteilen kann.
ich kann es dir leider rechtlich nicht fundiert beantworten, aber bei mir war es genauso.
Beide Chefs, die meine Leistung beurteilen konnten, war von jetzt auf gleich weg (innerhalb einer Stunde).
Nun bin ich aber weiterhin in der Firma und bekam neue Chefs vor die Nase, die mich nicht kannten.
Mit den alten Chefs hatte ich natürlich noch Kontakt und unsere Personalabteilung hat selbstverständlich das Zwischenzeugnis mit den beiden Ex-Chefs koordiniert (also auch von beiden unterschrieben).
So würde ich das auch als logisch ansehen.
Aber wie gesagt, ich kann dir arbeitsrechtlich dazu nix sagen.
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es gibt leider Probleme, die das von Dir geschilderte Vorgehen unmöglich machen:
der Vorstand wird vor Gericht zitiert, die Firma wird gegen ihn klagen. Insofern ist jeglicher Kontakt abgebrochen und man wird natürlich das Zeugnis nicht mit ihm abstimmen.
die Vorstandssekretärin wird derzeit massiv gemobbt - auch wenn dieses Wort sehr strapaziert wird, es entspricht den Tatsachen. Beispiele dafür: während ihres Urlaubs wurde ihr Arbeitsplatz verlegt, das Büro wurde ausgeräumt. Die Position der Vorstandssekretärin existiert weiterhin, man hat ihr aber unmissverständlich klargemacht, dass sie aufgrund ihrer Nähe zum ehemaligen Vorstand nicht die Sekretärin des neuen Vorstandes wird. Es erfolgte verbal ein massiver Angriff nicht nur auf ihre berufliche Kompetenz, sondern auf sie als Person.
Vor diesem Hintergrund ist nicht mit einem positiven Zeugnis zu rechnen, wenn es der Personalleiter und der neue Vorstand (unter)schreiben, die beide diesen Verbalangriff vorgenommen haben.
Viele Grüße
Dagmar
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Vor diesem Hintergrund ist nicht mit einem positiven Zeugnis
zu rechnen, wenn es der Personalleiter und der neue Vorstand
(unter)schreiben, die beide diesen Verbalangriff vorgenommen
haben.
Alleine mit FAQ:2027 und FAQ:2299 wird man hier wohl nicht weiterkommen. Eher mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (obwohl man ab einer gewissen Hierarchiestufe in einem Unternehmen und wegen der Vertrauensposition kein AN mehr ist…).
folgendes Problem: der direkte Vorgesetzte einer
Vorstandssekretärin wurde vom Unternehmen rausgekickt,
fristlos entlassen und von allen Ämtern abberufen.
Es sind auch schon Vorgesetzte auf der Mutti, der Harley oder dem Watzmann verstorben, und trotzdem wurden Zeugnisse für deren Mitarbeiter weiter ausgefertigt. Es scheint mir in diesem Falle nicht um eine kleine Dengelbude zu handeln; somit ist zu vermuten, dass dort auch (turnusmäßige?) Leistungsbeurteilungen stattfinden, die entsprechend in der Personalakte gelandet sind. Hinsichtlich der ausgeführten Tätigkeiten ist im Zweifel eine Stellenbeschreibung maßgebend, oder aber es existiert im Allgemeinen einiges an Schriftverkehr, der diese belegen kann.
Von daher würde ich das Zeugnis nach Erhalt mit den Leistungsbeurteilungen, oder wie die Dinger in dem Laden auch immer heißen, abgleichen. Wenn das passt, ist alles OK. Wenn nicht, hat der Arbeitgeber ein wenig Beweisnot, denn die Leistungsbeurteilung ist im Zweifel auch Urkunde.
Also, erster Schritt: In der Personalakte gucken, was sich da so alles herumtreibt. Das Ganze notieren (Kopieren ist meistens nit). Dann das Zeugnis dagegen halten …
(obwohl man ab einer gewissen Hierarchiestufe in einem
Unternehmen und wegen der Vertrauensposition kein AN mehr
ist…).
das finde ich interessant Wann und wie könnte sowas denn beispielsweise passieren? Vorstellen könnte ich mir das wenn jemand „Partner“ wird? Und sonst? Und was ändert sich dann für den „Nun-nichtmehr-AN“?
Es sind auch schon Vorgesetzte auf der Mutti, der Harley oder
dem Watzmann verstorben, und trotzdem wurden Zeugnisse für
deren Mitarbeiter weiter ausgefertigt. Es scheint mir in
diesem Falle nicht um eine kleine Dengelbude zu handeln; somit
ist zu vermuten, dass dort auch (turnusmäßige?)
Leistungsbeurteilungen stattfinden, die entsprechend in der
Personalakte gelandet sind. Hinsichtlich der ausgeführten
Tätigkeiten ist im Zweifel eine Stellenbeschreibung maßgebend,
oder aber es existiert im Allgemeinen einiges an
Schriftverkehr, der diese belegen kann.
Hallo, Eillicht,
Du hast recht, die Firma ist nicht gerade klein. Turnusmässige Leistungsbeurteilungen gibt es jedoch nur für die Führungskräfte und nicht für Sekretärinnen. Eine Stellenbeschreibung gibt es für die Vorstandssekretärin ebenfalls nicht. Und so viel an Schriftverkehr konnte sich nicht ansammeln, da sie erst knapp über 1 Jahr in der Firma ist.
Von daher würde ich das Zeugnis nach Erhalt mit den
Leistungsbeurteilungen, oder wie die Dinger in dem Laden auch
immer heißen, abgleichen. Wenn das passt, ist alles OK. Wenn
nicht, hat der Arbeitgeber ein wenig Beweisnot, denn die
Leistungsbeurteilung ist im Zweifel auch Urkunde.
Also, erster Schritt: In der Personalakte gucken, was sich da
so alles herumtreibt. Das Ganze notieren (Kopieren ist
meistens nit). Dann das Zeugnis dagegen halten …
Gruß Eillicht zu Vensre
Danke für den Tip, aber wie oben ausgeführt, funktioniert das leider nicht. Da wird sie wohl mal abwarten müssen, wie denn das Zeugnis ausfällt und sich dann ggf. von einem Anwalt beraten lassen.