Hallo Gerd,
ich bin jetzt nicht der Experte in antiker Münzherstellung und Münzrecht.
Wie heute auch wurde die Münzherstellung von den Regierenden geregelt (König, Senat von Rom, Stadtversammlung Athen, etc.) insbesondere wurde das profitable??/prestigeträchtige Recht zur Münzherstellung vergeben oder auch entzogen. Typische Beispiel ist der „Attisch-Delische Seebund“ der dann am Ende von Athen dominiert wurde.
… , der
über den Rohstoff (Gold, Silber, Bronze) verfügen und daraus
Münzen herstellen konnte.
Der Rohstoff (Metalle) für die Münzen kam:
- aus Minen im Staatsbesitz
- Tributzahlungen
- Kriegsbeute
oder wurde im Tauschhandel erworben.
Mit diesen Münzen konnte er dann
kaufen, und die Differenz zwischen den Gewinnungs- und
Herstellungskosten und dem Geldwert der Münze ging in seine
Tasche. Stand das dem Kaiser zu oder auch jemand anderem?
Die Münzen wurden ja meistens ausgegeben um für Dienstleistungen (Sold von Soldaten, Personal, Bauarbeiter, Künstler, etc.) oder Sachleistungen (Palast, Tempel, Kriegsmaschinerie) zu bezahlen, wenn man niemand anderen (Steuerzahler, Sklaven, Tributzahler) hatte um die Leistungen zu erbringen.
Insoweit diente die Herausgabe von Münzen wohl mehr der Machterhaltung und dem Prestige als der persönlichen Bereicherung.
Überhaupt: Wem gehörten nach antiker Rechtsauffassung die
Bodenschätze?
Dazu hab ich keine Information.
Gruß
Franz