Jemand erhält ein Schreiben von einem Anwalt den sein vermieter beauftragt hat, ohne ersichtlichen grund, da er auf schreiben der Mieter nicht reagiert, Klärungsangebote ignoriert etc.
Der Anwalt schreibt dem Mieter im ANhang ist seine Rechnung über 229 Euro.
Hat nicht eigentlich der Beauftragte diese Rechnung erstmal zu zahlen? Kann natürlich später versuchen die Kosten wiederzubekommen, aber ist es gängige Praxis das die Rechnung gleich mit an den Beklagten geht, völlig unabhängig davon ob die Forderungen berechtigt sind?