Wer trägt Anwaltskosten Widerspruch Mahnbescheid

Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Vor 2 Jahren musste ich einen Anwalt beauftragen, da der Mieter unserer Eigentumswohnung mit den Mietzahlungen in Verzug war und nicht ausziehen wollte. Wir hatten diesem Mieter, Herrn A., schon mehr als genügend Zugeständnisse gemacht und irgendwann ist er dann auch ausgezogen. Er sollte dann für die Anwaltskosten aufkommen, ich habe ihm dazu auch mehrere Schreiben und Mahnungen geschickt, ohne Reaktion.
Somit musste ich für die Anwaltskosten aufkommen. Irgendwann habe ich über die Anwaltskosten einen Mahnbescheid beantragt. Daraufhin ist Herr A. dann zu einem Anwalt gegangen und hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Da uns aber die Nerven und die Kraft fehlten, haben wir das Verfahren nicht weiter verfolgt. Heute bekomme ich nach 2 Jahren von dem Anwalt einen Brief, ich solle für die Anwaltskosten des Widerspruches von Herrn A. aufkommen und er hätte ebenfalls das Recht Klage zu erheben und ich solle innerhalb der nächsten 14 Tage die Kosten an ihn überweisen sonst würde er gegen mich Klage erheben?!
Ist dies rechtmäßig?
Muss ich für die Anwaltskosten von Herrn A aufkommen, weil er wegen dem Widerspruch einen Anwalt beauftragt hat?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Genau so ist es

Genau so ist es

Also muss ich jetzt quasi diese Anwaltskosten auch noch bezahlen? Na prima…Ein hoch auf die Deutsche Rechtsprechung.

Hallo,
leider kenne ich mich nur mit Klagen vor dem Sozialgericht aus.
Freundliche Grüße von
Harald Meyer

Sorry, rein rechtlich habe ich da keine Ahnung. Ich kann da nur intuitiv fragen, ob das rechtens war, dass Ihr damals die Anwaltkosten angemahnt habt. Nun dreht er eben den Spieß um…
Kann Dir da leider nicht helfen. Stelle nur immer wieder fest, wie froh ich bin, dass ich eine Rechtschutz-Versicherung habe…