Wer trägt Beerdigungskosten?

Hallo liebe Mitglieder!
Im Land Brandenburg ist ein Vater verstorben, der keinen Kontakt zu seinem volljährigen Sohn und Tochter hatte und allein lebte sowohl auch kein Vermögen hatte. Die Kinder erhielten die Nachricht vom Tod des Vaters durch die Behörde und mit der Auflage sich umgehend um das Begräbis und den Kosten zu kümmern. Müssen die Kinder, die keinen Kontakt zum Vater hatten, für die Beerdigungstkosten aufkommen?

Sonne 1907

Hallo,
grundsätzlich haften für die Beerdigungskosten (in nicht festgelegter Reihenfolge) die direkten Nachkommen, die Erben und mögliche Berechtigte aus Lebens- und Sterbegeldversicherungen, und das in der Regel in einem ähnlichen Schuldverhältnis wie Gesamtschuldner.

Die Kommune kann sich einen rauspicken und greift regelmäßig (da für sie am einfachsten und mit der größten Rechtssicherheit versehen) auf die Nachkommen zurück. Welche Freibeträge und Ausnahmetatbestände es gibt, erfährt man bei der örtlichen Sozialverwaltung. Einfach „nur keinen Kontakt haben“ ist meines Wissens nach keiner, irgendeinen „Kontakt“ muss der Verstorbene ja mal zur Mutter gehabt haben :wink:

Gruß vom
Schnabel

Ich danke für die schnelle Antwort!

LG Sonne 1907