Hallo zusammen!
Angenommen, A gerät in der Silvesternacht in eine Schlägerei und wird dabei von B verletzt. Er zeigt B daraufhin wegen Körperveletung an und nimmt sich einen Anwalt. Die Sache geht vor Gericht, A gewinnt den Prozess, auch die darauf von B verlangte Berufung.
Zwei Wochen später bekommt A von seinem Anwalt eine Rehnung über EUR 700 für seine Dienste.
Müsste A die Kosten zahlen? Oder ist es nicht so, dass bei einem gerichtlich ausgetragenen Rechtsstreit die Verliererpartei alle Kosten übernehmen müsste?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Grüße von der Wüste
Hallo,
der Schädiger B trägt die Anwaltskosten. Allerdings muss A in Vorlage treten für die Kosten des Rechtsanwalts. Er muss also zuerst seinen Anwalt zahlen und kann dann die Kosten von B erstattet verlangen.
A kann mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss die Kosten von der Gegenseite wieder holen, nachdem er in beiden Instanzen gewonnen hat.
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Vorsicht:
Er zeigt B daraufhin wegen Körperveletzung an"
das hört sich ja schon eher nach Strafsache an. Nun ist am Strafverfahren der Geschädigte grundsätzlich nicht beteiligt- außer natürlich als Zeuge - denn hier stehen sich ja Staatsanwalt und Angeklagter gegenüber. Wenn A also einen Anwalt nur beauftragen würde, um Anzeige zu erstatten, muss B die Anwaltskosten möglicherweise nicht erstatten, selbst wenn er verurteilt wird. Denn A hätte ja auch die Anzeige bei der Polizei zu Protokoll geben können, dann wären gar keine Anwaltskosten entstanden. Oder ist A etwa als Nebenkläger zugelassen worden? Dann ist das natürlich was anderes.
A gewinnt den Prozess, auch die darauf von B verlangte Berufung.
Das hört sich natürlich schon wieder eher nach Zivilprozess an (also etwa Klage wegen Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz). In diesem Fall hat mein Vorredner Recht: A haftet für seine eigenen Anwaltskosten, kann diese aber von B erstattet verlangen. Normalerweise beantragt der Anwalt der obsiegenden Partei unaufgefordert einen Kostenfestsetzungsbeschluss, mit dem der Erstattungsbetrag notfalls zwangsweise beigetrieben werden kann.