Wer trägt die Gewährleistung? Gebrauchtes

Hallo Gemeinde,
folgende Situation:

Ein gebrauchtes Notebook wurde Dezember 2011 von einem Händler bei einem Händler gekauft und an einen Endkunden weiterverkauft. Also ein Zwischenhändler.

Nun, seit letztem Monat, ist der Grafikchip defekt und es wurde reklamiert. Der erste Händler schreibt, er gäbe auf gebrauchte Notebooks und PCs nur 6 Monate Gewährleistung und der Zwischenhändler sieht die Gewährleistung nicht bei sich, da er nur der war, der für den Kunden das passende Notebooks gesucht hat, beim Händler beschafft und es ihm weiterverkauft hat.

  1. Können es bei gebrauchten Notebooks etc. wirklich nur 6 Monate sein?
  2. Wer trägt die Gewährleistung?
  3. Was für Möglichkeiten hat der Endkunde überhaupt?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus

  1. Können es bei gebrauchten Notebooks etc. wirklich nur 6
    Monate sein?

nein, wenn verbrauchsgüterkauf

  1. Wer trägt die Gewährleistung?

der verkäufer ist schuldner bei gewährleistungsansprüchen

  1. Was für Möglichkeiten hat der Endkunde überhaupt?

bevor auf die möglichkeiten geschielt wird, sollte das vorliegen eines mangels bei übergabe der sache darlegungs- und gg.f beweisbar sein

Welcher der Verkäufer? Der bei dem der Endkunde gekauft hat oder der ursprüngliche?

Welcher der Verkäufer? Der bei dem der Endkunde gekauft hat
oder der ursprüngliche?

der vertragspartner des kunden.