Wer trägt die Gutachterkosten?

Hallo Experten,
angenommen man verschüttet versehentlich bei bestimmten Arbeiten z.B. als Handwerker auf den Boden eines Privatbesitzers Kraftstoffe, Öle etc., wobei sich dann markante Flecken auftun. Um sich zu vergewissern, ob der Boden tatsächlich verunreinigt ist oder nicht, beauftragt der Grundstückseigentümer das geotechnische Büro zur Gutachtenerstellung des möglicherweise verunreinigten Bodens. Schließlich stellt der Gutachter unterm Strich keine Bodenverunreinigung fest, sodass das Gutachten gar nicht nötig wäre.
Die eigentliche Frage ist:
Wem von den beiden Parteien bleiben die Gutachterkosten hängen, wer hat die Kosten zu verantworten?
Konkret geht es um einen Rechtsstreit gegen einen Vermieter, der mir die Kosten eines Gutachtens in Rechnung stellt, weil ich auf seinem Grundstück beim Reservetanken versehentlich Kraftstoff in geringen Mengen verschüttet hatte. Auf hirnverbrannter Weise ließ einen Sachverständiger beauftragen, der eine Bodenprobe nahm und diese geotechnisch untersuchte.

Viele Grüße

Hallo Wolvesfleet,
Sachverständige beurteilen und beantworten Fragen zu technischen Sachverhalten.
Für die Klärung von Rechtsfragen sind die Rechtsanwälte Ansprechpartner.
Für die Beantwortung der Frage bin ich nicht kompetent.

denke,wer die Musik bestellt,bezahlt auch.Würde aber trotzdem einen RA fragen.
Hallo Experten,
angenommen man verschüttet versehentlich bei bestimmten
Arbeiten z.B. als Handwerker auf den Boden eines
Privatbesitzers Kraftstoffe, Öle etc., wobei sich dann
markante Flecken auftun. Um sich zu vergewissern, ob der Boden
tatsächlich verunreinigt ist oder nicht, beauftragt der
Grundstückseigentümer das geotechnische Büro zur
Gutachtenerstellung des möglicherweise verunreinigten Bodens.
Schließlich stellt der Gutachter unterm Strich keine
Bodenverunreinigung fest, sodass das Gutachten gar nicht nötig
wäre.
Die eigentliche Frage ist:
Wem von den beiden Parteien bleiben die Gutachterkosten
hängen, wer hat die Kosten zu verantworten?
Konkret geht es um einen Rechtsstreit gegen einen Vermieter,
der mir die Kosten eines Gutachtens in Rechnung stellt, weil
ich auf seinem Grundstück beim Reservetanken versehentlich
Kraftstoff in geringen Mengen verschüttet hatte. Auf
hirnverbrannter Weise ließ einen Sachverständiger beauftragen,
der eine Bodenprobe nahm und diese geotechnisch untersuchte.

Viele Grüße

Wenn der Vermieter keine Beweise hat und Sie ihm keinen Sichtbaren Schaden hinterlassen haben, ist ja auch kein Schaden entstanden, also Zahlt das Gutachten der Auftraggeber. Aber Ihr Anwalt sollte es besser Wissen.
Angaben ohne Gewähr
Mfg

P.Egger

Kann die Frage auch durch einen Anruf beim geotechnischen Büro beantwortet werden?

LG

Ich habe selbst zugegeben, dass das Schandfleck auf dem Boden durch das Betanken des eigenen PKW stammt, wobei einige Tropfen ausliefen. Aber ich habe nicht die Vermutung gehabt, dass dadurch der Boden verunreinigt sein könnte. Der Grundstückseigentümer hat dennoch beharrlich die Bodenuntersuchung in Auftrag gegeben. Am Ende wurde doch keine Verunreinigung festgestellt. Und die hohen Gutachterkosten hängt er mir dran. Er beruft sich nach dem BGH-Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11 („ob eine verständige wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienstlich ansehen dürfte“), zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten im Prozess.
Schlechte Karten für mich also?

Ich weiß nicht ob es noch sinnvoll wäre, den Anwalt einzuschalten und noch mehr zu verlieren, als ohne Rechtsweg auf die Forderung einzugehen. Ich bin leider weder privat haftpflichtversichert noch rechtsschutzversichert. Bevor ich vom Anwalt noch übers Ohr gehauen werde, wäre ein entscheidender Tipp eines Experten von großer und ausschlaggebender Bedeutung.

Viele Grüße

Zum Ausgleich seiner Rechnungsforderung wird sich das geotechnische Büro an den Besteller der Leistung halten. und von diesem die Zahlung einfordern.
Wenn sich die Sache im Rechtsstreit zwischen Vermieter und Ausführendem befindet, dann wird das Gericht schon klären, wer wem wie viel Schadenersatz zu leisten hat.

Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
H. Militzke

Moin, moin,

war unterwegs, daher erst jetzt.

Im Privatbereich: „Wer die Musik bestellt, der bezahlt“.

Im Gerichtsverfahren kann es anders laufen, davon gehe ich hier aber (noch) nicht aus.

Wünsche einen angenehmen Tag, viel Erfolg und verbleibe:

MfG

Bernd A. Binder
www.sv-binder.de