Hallo Experten,
angenommen verschüttet man versehentlich bei bestimmten Arbeiten z.B. als Handwerker auf den Boden eines Privatbesitzers Kraftstoffe, Öle etc., wobei sich dann markante Flecken auftun. Um sich zu vergewissern, ob der Boden tatsächlich verunreinigt ist oder nicht, beauftragt der Grundstückseigentümer das geotechnische Büro zur Gutachtenerstellung des möglicherweise verunreinigten Bodens. Schließlich stellt der Gutachter unterm Strich keine Bodenverunreinigung fest, sodass das Gutachten gar nicht nötig wäre.
Die eigentliche Frage ist:
Wem von den beiden Parteien bleiben die Gutachterkosten hängen, wer hat die Kosten zu verantworten?
Moin,
ohne nähere Aussagen zu kennen; Wieviel und Wo ist Was ausgelaufen; kann man keine Aussage treffen!
Hat der Besitzer übertrieben, weil nur paar Kleckse auf den Boden gekommen ist? Betriebshaftplicht, weil Bearbeitungsschaden, geht normalerweise auf den ausführenden Betrieb.
Schließlich stellt der Gutachter unterm Strich keine Bodenverunreinigung :fest, sodass das Gutachten gar nicht nötig wäre.
Wenn man z.B. auf dem fremden Grundstück oder öffentlichen Reparaturen am eigenen Fahrzeug durchführt und dabei bisschen Öl verschüttet und der Eigentümer es übertreibt und ein Gutachten zur Untersuchung des Bodens bestellt. Dabei sind nur einige kleine Flecke sichtbar, also die Oberfläche lediglich und nicht der Boden ist verschmutzt, die durch einfache Schadensminderungsmaßnahme beseitigt werden kann.