Ich habe folgende Frage: Wenn jemand seit mehreren Jahren getrennt in mehreren hundert Kilometern Entfernung lebt und bei dem getrennt lebenden Ehemann der Todesfall eintreten sollte, wer kommt dann für die Altlasten(z.B. Kosten der Wohnungsräumung, evtl. privater Schulden etc.) auf?
Die seit langem getrennt lebende Ehefrau, die Kinder oder ggf. ein Elternteil des Verstorbenen?
Wo kann man das ggf. nachlesen? Fundstellenangabe wäre hilfreich!
sollte der Ehepartner noch im Mietvertrag stehen, tritt natürlich der Ehepartner ein. Sollte er nicht mehr im Mietvertrag stehen und keine Scheidung erfolgt sein, tritt die normale Erbfolge (nachzulesen im Gesetzbuch) ein. Das heißt, der Ehepartner und die Kinder (falls vorhanden) erben je die Hälfte, sind dementsprechend auch für den Mietvertrag zuständig (hier gilt die dreimonatige Kündigungsfrist). Sollten kein Ehepartner und keine Kinder vorhanden sein (was hier aber anscheinend nicht der Fall ist), erben die Eltern.
Umgehen kann man dies, indem man das Erbe ausschlägt (bei jedem Amtsgericht möglich). Nicht zu vergessen hier: Für jeden ausgeschlagenden Erben erbt jemand anders. Das heißt, sollten Ehepartner und Kinder ausschlagen, erben die Eltern, sollten diese ausschlagen eventuelle Geschwister, sollten diese ausschlagen die Kinder der Geschwister usw.
Wer erbtz trägt die Kosten;
also ein evtl. vorliegendes Erbe ablehnen;
Das sind meine Kenntnisse über diese Problem.
Kompliziert wird die Sache, wenn Sie noch verheiratet sind. Dann hilft wohl nur eine Rechtsberatung.
Mit freundlichem Gruß, „Großer SUcher“
erst mal müssen wir trennen zwischen realen und monetären „Altlasten“. Bei den Finanzen gilt im allgemeinen das Erbrecht. Das Erbe kann relativ einfach ausgeschlagen werden
Ebenso alle weiteren Kosten, die ja auch zu Schulden gehören.
Ist eine Immobilie vorhanden sind alle Kosten die diese betreffen erst mal durch den Besitzer oder Erben zu tragen. Es sei denn, wie gesagt, das Erbe wird ausgeschlagen.
In meinen Fachbereich fallen eigentlich auch nur Altlasten in Form von „Abfall“ und weiteren umweltbelastenden Stoffen im Bereich der Immobilie. Und hier gilt rigoros die Verantwortung des Eigentümers. Inwieweit dieser zivilrechtlich versucht das Geld zurückzubekommen ist dahingestellt.
Nachzulesen ist ein Großteil im BGB unter Erbrecht.
Hoffe ich habe ein wenig helfen können.
LG
um deine Frage zu beantworten, müssen etliche Punkte geklärt werden und zwar
die gesetzliche Erbfolge
besteht ein Testament oder gibt es keines
Kommt man als Erbe in Betracht, kann man das Erbe annehmen oder ablehnen
Wer erteilt Auskunft
Welche Literatur gibt es.
gesetzliche Erbfolge (amtlich wird der Verstorbene Erblasser genannt)?
Ordnung: Kinder leibliche oder adoptierte des Erblassers (§ 1924 BGB)
zusätzlich das Ehegattenrecht
Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Kinder (§ 1925 BGB)
Ordnung: Oma und Opa des Erblassers und deren Kinder (§ 1926 BGB)
Ordnung: Urgroßeltern und deren Kinder (§ 1928 BGB) ab der 4. Ordnung ist das Liniensystem außer Kraft, hier ist nur noch der Verwandtschaftsgrad wichtig
Ordnung: Ururgroßeltern und deren Kinder (§ 1929 BGB)
In deinem Fall bedeutet dies, du bist zusammen mit den Kindern erbberechtigt, wenn kein Testament vorhanden ist.
besteht ein Testament oder gibt es keines?
Diese Frage wird vom Nachlassgericht geklärt. Das Nachlassgericht schreibt dann die Erben an.
Kommt man als Erbe in Betracht, kann man das Erbe annehmen oder ablehnen?
Wieder vorausgesetzt, es besteht kein Testament, bekommst du zusammen mit den Kindern die Benachrichtigung, dass du einen gewissen Prozentsatz des Erbes beanspruchen kannst. Nimmst du das Erbe an, so hast du nicht nur Anspruch auf das vorhandene Vermögen, du erbst auch die Schulden. Wenn du die Vermutung hast, dass die Schulden das Vermögen übersteigen, bist du berechtigt, das Erbe auszuschlagen. Dadurch entstehen für dich keine weiteren Kosten. Die Sache wird kompliziert, wenn ein Testament besteht. Bist du darin nicht berücksichtigt, so kannst du trotzdem von demjenigen, der das Erbe übernommen hat, deinen Pflichtanteil verlangen. Das gleiche gilt auch für evtl. vorhandene Unterhaltsansprüche.
Wer erteilt Auskunft?
Wenn du spezielle Fragen hast, dann wende dich an das Nachlassgericht an deinem Wohnort. Dort gibt es Rechtspfleger, die dir deine Fragen beantworten können.
Welche Literatur gibt es?
Ich habe zwei kleine Broschüren, eine mit dem Titel „Sterben macht Erben“. Schau mal ins Internet. Dort findest du viele Hinweise auf Bücher (Amazon) oder auch Internetveröffentlichungen.
Wenn du noch Fragen hast, wende dich gerne noch einmal an mich. Das Thema ist umfangreich und alle damit verbundenen Fragen an dieser Stelle zu beantworten, dafür reicht der Platz nicht.
Ich muss dich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsauskunft ist. Das darf ich nicht. Ich gebe eigene Erfahrungen an Mitglieder weiter.
Hallo Mecki,
also soweit ich es weiß, kommt für die Wohnungsauflösung der Partner bzw. in diesen Fall die Ehefrau auf, das ist egal wie weit entfernt der Ehemann dann wohnt. Mit Privatschulden, denke ich, kann sie das Erbe ausschlagen. aber wie gesagt bei getrennt lebenden weiß ich das nicht genau. Höchstens der Verstorbener hat hatte eine neue Beziehung und hat ein Testament gemacht.
LG
HONJ
Hallo Mecki07,das ist eine komplizierte Frage,da musst
Du Dich an die NRW-Verbraucher-Zentrale oder den örtlichen Mieterbund wenden,eventuell auch an einen
Anwalt.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
ich habe nicht den Hauch einer Ahnung. Mein Gebiet sind Altlasten im Boden; keine Ahnung, wie Sie auf mich kommen. Tut mir leid, da kann ich nciht weiterhelfen.
Hallo Mecki07,das ist eine komplizierte Frage,da musst
Du Dich an die NRW-Verbraucher-Zentrale oder den örtlichen
Mieterbund wenden,eventuell auch an einen
Anwalt.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.