Angenommen jemand miete eine Wohnung in diese Wohnung wird dann eingebrochen.
Durch den Einbruch geht die teure Eingangstür kaputt oder die teuren 4-fach-verglasten Fenster.
Wer muss den Schaden bezahlen (eine Hausratsversicherung gibt es nicht) ?
Mieter oder Vermieter ?
Die Schäden am Gebäude (Türen und Fenster) muß der Vermieter tragen, wenn der Täter nicht zu ermitteln ist. Neue Wohngebäude-Tarife decken auch Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch. Hat der Vermieter so einen Tarif nicht, darf er in seine Tasche greifen.
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Dazu ist noch folgendes zu sagen:
Scheiben zählen zu den Risiken, die vom Mieter zu tragen sind (obwohl Sie Gebäudebestandteil sind).
Hier zahlt also der Vermieter nur die Wohnungstür. Alles andere: Selber zahlen.
Gruß
Jürgen
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