Wer trägt die Kosten bei einem Einbruch ?

Angenommen jemand miete eine Wohnung in diese Wohnung wird dann eingebrochen.

Durch den Einbruch geht die teure Eingangstür kaputt oder die teuren 4-fach-verglasten Fenster.

Wer muss den Schaden bezahlen (eine Hausratsversicherung gibt es nicht) ?

Mieter oder Vermieter ?

Die Schäden am Gebäude (Türen und Fenster) muß der Vermieter tragen, wenn der Täter nicht zu ermitteln ist. Neue Wohngebäude-Tarife decken auch Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch. Hat der Vermieter so einen Tarif nicht, darf er in seine Tasche greifen.

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Dazu ist noch folgendes zu sagen:
Scheiben zählen zu den Risiken, die vom Mieter zu tragen sind (obwohl Sie Gebäudebestandteil sind).
Hier zahlt also der Vermieter nur die Wohnungstür. Alles andere: Selber zahlen.

Gruß
Jürgen

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