Wer trägt die Kosten beim Leitungsrecht?

Es geht um ein ein eigetragenes Leitungsrecht.

Auf dem Grungstück, auf dem die Leitung liegt, wurden umfangreiche Baumaßnahmen vorgenommen.

Dadurch ist eine Verlegung der Leitung notwendig.

Der Eigentümer sagt, der Leitungsrechtsinhaber müsse zahlen, da es dessen Leitung sei.

Der Leitungsrechtsinhaber sagt, der Eigentümer müsse Zahlen, da er die Baumaßnahmen und damit die Notwendigkeit der Verlegung verursacht hat.

Wer hat recht?

Hallo,

soweit in der Bewilligung nicht anderes steht, hat der Eigentümer m.E. zu zahlen.
In der Bewilligung verplichtet sich der Eigentümer die Leitung wie verlegt zu dulden und alles zu unterlassen was den Bestand gefährdet. Wenn durch vom Eigentümer verursachte Baumaßnahmen der Bestand der Leitung beeinträchtigt wird, geht dies zulasten des Verplichteten.

ml.