Es geht um ein ein eigetragenes Leitungsrecht.
Auf dem Grungstück, auf dem die Leitung liegt, wurden umfangreiche Baumaßnahmen vorgenommen.
Dadurch ist eine Verlegung der Leitung notwendig.
Der Eigentümer sagt, der Leitungsrechtsinhaber müsse zahlen, da es dessen Leitung sei.
Der Leitungsrechtsinhaber sagt, der Eigentümer müsse Zahlen, da er die Baumaßnahmen und damit die Notwendigkeit der Verlegung verursacht hat.
Wer hat recht?