Guten Tag,
mal angenommen jemand verkauft seine Haushälfte. Im Grundbuch wären aber noch Grundschuldeintragungen, die gelöscht werden sollen. Die Löschungsbewilligungen lägen dem Noch-Besitzer bereits vor. Wäre es nun üblich, daß der Käufer die Löschungen nach dem Kauf beantragt, oder ist es die Regel, daß der Noch-Besitzer die Löschungen vor dem Verkauf beantragt??? Und für den Fall, daß der Käufer die Löschungen selbst beantragt, nachdem er als Besitzer im Grundbuch eingetragen ist- trägt er denn selber die Kosten , die dabei entstehen??
Vielen Dank für Euro Antworten