Wer trägt die Kosten der Löschungen im Grundbuch?

Guten Tag,

mal angenommen jemand verkauft seine Haushälfte. Im Grundbuch wären aber noch Grundschuldeintragungen, die gelöscht werden sollen. Die Löschungsbewilligungen lägen dem Noch-Besitzer bereits vor. Wäre es nun üblich, daß der Käufer die Löschungen nach dem Kauf beantragt, oder ist es die Regel, daß der Noch-Besitzer die Löschungen vor dem Verkauf beantragt??? Und für den Fall, daß der Käufer die Löschungen selbst beantragt, nachdem er als Besitzer im Grundbuch eingetragen ist- trägt er denn selber die Kosten , die dabei entstehen??

Vielen Dank für Euro Antworten

bei uns wurde das Grundstück lastenfrei verkauft (wurde im Vertrag so fixiert) - also hatte der Verkäufer dafür zu sorgen, dass der Grund lastenfrei wurde…kann natürlich auch anders vereinbart werden…