Da der gesamte Außenbereich vor einem Haus neu gestaltet wird und dadurch keine Parkmöglichkeiten bestehen, wird über die Wohnungsgesellschaft eine Stellfläche auf einem nahe gelegenen eingezäunten Parkplatz gemietet. Es sind ca. 60% der Plätze vergeben, jedoch ist nicht gekennzeichnet, welcher vergeben und welcher frei ist. Da die eigene angemietete Stellfläche zugeparkt ist, wird das Auto auf einen anderen Platz gestellt. Am nächsten Tag klemmt ein Zettel unter dem Scheibenwischer, dass es „eine Unverfrorenheit sei, auf den fremden
gemieteten Parkplatz zu stehen … und das nächste Mal
kostenpflichtig abgeschleppt wird…Gruß von Jemandem, der es gut meint“
Dass nicht einfach kostenpflichtig abgeschleppt werden kann, ist bekannt, denn die Stellfläche war nicht als vermietet gekennzeichnet und es war ausreichend Parkfläche frei. Dafür fehlt die rechtliche Grundlage.
Einige Tage später kommt von der Wohnungsgesellschaft ein Schreiben, dass diese Stellfläche benutzt wurde und der eigentliche „Stellflächenmieter“ diese nicht nutzen konnte. Aus diesem Grunde hat man eine Halteranfrage an die KFZ- Zulassungsstelle gemacht und für diese Kosten/ Gebühren müsse man(der Falschparker) jetzt aufkommen.
Wer zahlt die Kosten für die Halteranfrage?
Gruß das Hexlein
Auch ein nettes Hallo,
man darf hier höflich hallo schreiben, verstößt nicht gegen FAQ.
Es zahlt der an die Auskunftsstelle, der die Auskunft beantragt hat.
Schönen Tag noch.
Ein nettes „Hallo“ zurück 
Danke für die Auskunft.
Die Gebühren sind ja durch die Verwaltung bezahlt und nun verlangen sie diese Gebühren vom Fahrzeughalter erstattet. Werde morgen ein Gespräch mit der Wohnungsverwaltung suchen und den Sachverhalt hoffentlich klären.
Gruß das Hexlein