Wer trägt die Kosten für die Wärmedämmung

Hallo!

Wir haben eine ETW Altbau und uns gehört der Dachboden! Der wurde ausgebaut! Uns ist aber aufgefallen das die Dämmung hinter der Holzverkleidung nicht Dicht ist.Es zieht luft durch.Man kann auch an den Fenstern die Dämmung sehen sie schließt nicht an den Fenstern ab! Es scheint auch keine Folie darüber zu liegen!Nun meine Frage müssen wir die neu Dämmung des Daches selber zahlen oder tragen die anderen Eigentümer auch einen Teil!

Hallo,
wenn die Wärmedämmung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muß niemand etwas machen (sinnvoll mag es natürlich trotzdem sein).
Sofern in der Teilungserklärung nichts anderes festgelegt ist, gehört die Isolierung nach meiner Laienmeinung zum Gemeinschaftseigentum. Damit geht an der Eigentümerversammlung kein Weg vorbei (das dürfte die Befugnisse der Hausverwaltung überschreiten). Die Kosten werden dann so aufgeteilt, wie es in der Teilungserklärung festgeschrieben ist.

Cu Rene

In dieser Allgemeinheit läßt sich die Frage nicht beantworten:
Es ist z.B. abhängig von:
Was steht bzgl. Dachgeschoss in der Teilungserklärung.
Wer hat ausgebaut? Eigentümer bzw. Rechtsvorgänger, oder war das Dach vor Umwandlung in Wohnungseigentum schon ausgebaut.
Wieviel Zeit ist seit Bauabnahme des Dachgeschoß vergangen.
Gibt es noch Rechte (Gewährleistung) nach VOB.
So eine komplexe Frage läßt sich m.E. in dem Forum nicht sicher klären und erfordert einen Fachanwalt.

Mein persönlicher Tipp:
Versuche dich mit der WEG zu vergleichen, um möglichst schnell eine Lösung herbeizuführen. In meinem nahen Umfeld gab es einen Fall, mußte wegen vergessener Unterspannbahnen und eindringender Feuchte, letzendlich ein Dachgeschoss nach 20 Jahren abgerissen werden, weil beide Seiten auf Rechtspositionen beharrten und sich so lange rechtlich duellierten.
Die Eigentümerin ist an dem Dachgeschoss seelisch zugrunde gegangen und hat wertvolle Lebenszeit damit verbracht, sich zu streiten.

Gruß n.