Wer trägt die Kosten für ein Inserat?

Hallo liebe Experten.
Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt (im Rahmen der Kündigungsfrist mit dem Vorbehalt, dass ich früher ausziehen darf, wenn ich Nachmieter finde). Da ich tatsächlich schon früher ausziehen werde, da ich eine bessere Wohnung gefunden habe (die jedoch zum 1.8. bezogen werden muss), muss ich die Nachmieter suchen.
Inserate sind ja nicht ganz günstig. Ich habe meine Mieterin gefragt, ob Sie diese zahlen würde und sie meinte darauf nur: „SIE wollen doch früher ausziehen, also zahlen SIE auch selbst dafür“. Aber sie müsste doch selbst inserieren, wenn sie die Wohnung nach Ablauf meiner Frist weiter vermieten will? Ich nehme Ihr ja im Grunde die ganze Arbeit ab? Ich bin einfach nicht ganz schlüssig, ob Sie recht hat, da ich ja früher raus will. Im Vertrag steht nix.
Um die Wohnungsbesichtigungen will Sie sich gar nicht kümmern, das soll alles ich machen und ihr dann eine „TOP 5“ vorlegen. Sie hat allerdings Forderungen und Bedienungen, die kein normaler Mensch erfüllen kann/will und die Miete ist komplett überhöht. Ich gehe darauf mal nicht so genau ein. Auf jeden Fall sind das alles Faktoren, weshalb ich selbst so schnell wie möglich hier raus will. Bisher hab ich die Anzeige nur über kostenfreie Portale geschaltet (ebay Kleinanzeigen).
Ich denke, wer eine Wohnung sucht, wird sich auch bei diesen erkundigen. Aber ich hab echt Angst, dass sich keiner findet und ich doppelte Mieten zahlen muss.
Die Mieterin macht es mir ziemlich schwer, jemanden zu finden. Genau zu dieser Zeit ist sie nun in Urlaub gefahren und will „nichts davon wissen“. Wenn sie wiederkommt, guckt Sie sich die „TOP 5“ mal an und lässt diese wieder antanzen. HALLO?? Die wenigen Leute, die interessiert sind, brauchen auch schnellstmögliche Gewissheit, da zum 1.8. nicht mehr lange hin ist. Deshalb springt nun einer nach dem anderen ab, weil ihm die Wartezeit, bis Madame sich meldet, zu lange ist.
Und wenn Sie dann aus dem Urlaub wieder kommt (sie weiß übrigens nicht „wann genau sie wiederkommt“), habe ich unter Umständen niemanden mehr, der interessiert ist. Auf SMS von mir reagiert Sie nicht. Aber da ich bereits 2 habe, die sehr gut geeignet sind. Ich befürchte, dass diese nun auch abspringen.
Macht es Sinn, jetzt eine kostenpflichtiges Inserat aufzustellen oder meint ihr, dass sich dadurch die Zahl der Interessenten nicht ändern wird? Ich habe nämlich die Vermutung, dass die Vermieterin mir dann zu verstehen gibt, dass meine Bemühungen nicht genügend sind und ich ein kostenpflichtiges Inserat aufgeben soll, um Ihren „Traummieter“ zu finden. Ich möchte wirklich keinen Zoff mit ihr… Was meint ihr?

Moin,
ich hoffe, dass die Mieterin von der Vermieterin eine schriftliche Bestätigung hat, dass sie bei Stellung eines Nachmieters eher aus der Wohnung kann.
Dann wäre die Mieterin gut raus, egal, ob die Vermieterin im Urlaub ist. Es langt nämlich, einen einzigen potenziellen Nachmieter zu benennen, der die Miete bezahlen kann und will und zum gegebenen Zeitpunkt einziehen möchte.
Die Mieterin sollte sich das von den potenziellen Nachmietern schriftlich bestätigen lassen.
Also: Keine Inserate oder sonstige Ausgaben, wenn die Mieterin die Vereinbarung über eine frühzeitige Vertragsauflösung bei Stellung eines Nachmieters nachweisen kann, diese Nachmieter schriftlich bestätigen, dass sie zu den gegebenen Bedingungen einziehen würden und die WOhnung bezahlen könnten, dann könnte die MIeterin einfach ausziehen und die Zahlung entsprechend einstellen.

Die Umstände, die geschildert worden sind, sehen nicht so einfach aus… Entsprechend wird es wohl Richtung doppelte Mietzahlung gehen, weil ja wohl die Vermieterin nicht mitspielt.
Auch dann würde ich kein Inserat aufgeben.

Ach ja: Die Vermieterin müsste kein Inserat bezahlen, da ja die Mieterin einen Nachmieter sucht.

Hallo,

so wie Sie den Sachverhalt schildern, haben Sie die Wohnung fristgemäß gekündigt und möchten aber eher ausziehen.
Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, die Miete bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen.
Die Vermieterin hat Ihnen gestattet, wenn Sie einen Nachmieter finden, dass Sie dann eher ausziehen können. Einen Nachmieter zu suchen und zu finden ist Ihre Sache, unabhängig davon, ob die Vermieterin nach Ihrem frsitgemäßen Auszug, diesen sowieso suchen muss.
Die Vermieterin muss auch keinen Nachmieter akzeptieren.

Allerdings ist das Verhalten der Vermieterin sehr merkwürdig, wenn sie alle Interessenten ablehnt.

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich in den sauren Apfel beißen und die doppelte Miete zahlen, allerdings nur die Kaltmiete.
Dann übergeben Sie die Wohnung und die Dame soll sich um zukünftige Mieter selbst kümmern

MfG P. Kunze.

spontan fällt mir da die Volksweisheit ein: WASCH MICH, ABER MACH MICH NICHT NASS:
soll heißen, wer früher als die gesetzliche Kündigungsfrist Miete sparen will, muss schon selbst dafür aufkommen. ich würde mir den Stress nicht antun und die Miete bis zum Ende zahlen, auch wenn die Wohnung dann leer steht. Neuvermietung ist immer Sache des Eigentümers, der kann Nachmieter immer ablehnen, Zahlungsfähigkeit sowie Bankbürgschaften verlangen usw. usw.
übrigens das dieser sich im Urlaub nicht stören lässt ist mehr als verständlich!

na ja, das ist ganz einfach,
wenn sie nachmieter suchen, um doppelbelastungen zu vermeiden, dann ist das ganz ausschließlich ihr ding. dem vermieter darf das egal sein. und er muss auch keinen vertrag abschließen mit jemand, den sie ihm präsentieren und den er nicht wiil - egal warum. das mag im einzelfall bitter sein, aber wenn ich selbst vermieter wäre, dann wäre auch mir das so schon sehr recht…
v.g.
salomo

Inserate muss der bezahlen ,der sie aufgibt .
Es ist für den Vermieter nicht einfach einen passenden Nachmieter zu finden . Insofern kann es schon sein , dass Deine Bemühungen umsonst waren ,egal ob mit oder ohne Inserat.
Im Übrigen ist es ein (freiwilliges!!) Entgegenkommen des Vermieters ,wenn er Dich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen würde.

Am besten lesen Sie mal diesen Text:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet.htm

Er beinhaltet die mir bekannte Rechtslage. Ich habe nicht gehört, dass diese sich in der letzten Zeit geändert hätte. Im Gegenteil: Die Kündigungsfrist für Mieter wurde zugunsten der Mieter auf generell 3 Monate festgelegt (früher war es bis zu 12 Monaten!). In diesen 3 Monaten muss man notfalls auch zwei Wohnungen bezahlen, wenn man schon vorzeitig eine andere Wohnung angemietet hat.

Natürlich kann man den Vermieter fragen, ob er bzw. sie bereit wäre, vor Ablauf der Kündigungsfrist einen (guten) Nachmieter zu akzeptieren, wenn man als Mieter einen sucht und findet. Wenn der Vermieter zustimmt, ist das ein rein freiwilliges Zugeständnis an den Vermieter. Der braucht sich dann aber nicht einzuschränken, z.B. nicht in Urlaub zu fahren oder ähnliches.

Und da es natürlich rein im Interesse des derzeitigen MIETERS ist, vorzeitig, also möglichst schnell aus dem Mietvertrag rauszukommen, muss auch dieser Mieter ein Inserat bezahlen, wenn er sich dadurch einen schnelleren Sucherfolg verspricht. Schließlich will ja der Mieter 1-3 Monatsmieten einsparen.

Es gibt keine Vorschrift, wie viele potenzielle Nachmieter man stellen muss, wenn der Vermieter grundsätzlich mit einem vorzeitigen Auszug inkl. Nachmieterstellung einverstanden ist. Wenn man z.B. nur 1 Interessenten präsentiert bzw. sich einer beim Vermieter meldet, der aber eine echter „Lottogewinn“ ist, den der Vermieter mit Kusshand nehmen will, dann ist das super.

Im Internet habe ich auch etwas von „Schikaneverbot“ gelesen, das angeblich dann greift, wenn man 3 wirklich gute Nachmieter angeboten hat, die den Vertrag SO übernehmen wollen wie er bisher ist bzw. wie ihn der Vermieter jetzt abschließen will, und der Vermieter trotzdem Nein sagt. Aber das halte ich für eine unhaltbare These, denn solange der Vermieter seine „Nachmieter“-Erlaubnis nicht per Mietvertrag oder sonstwie schriftlich erteilt hat, hat er bzw. sie überhaupt keine Verpflichtung, den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Abgesehen davon hat der Vermieter ohnehin eine Überlegungsfrist von 3 (drei!) Monaten. Bis dahin ist also die reguläre Kündigungsfrist sowieso abgelaufen. Das ganze Thema ist eigentlich nur bei langfristigen Mietverträgen relevant.

Wenn man sich mit dem Vermieter gutstellt und es ihm/ihr so leicht wie möglich macht, den Mieter zum gewünschten Zeitpunkt zu wechseln (inkl. Bezahlung eventueller Inseratkosten, z.B.), werden die wenigsten Vermieter sich dagegenstellen. Wenn man aber versucht, den Vermieter unter Druck zu setzen und irrigerweise meint, im Recht zu sein, kann es durchaus dazu führen, dass man auf Granit beißt.

Korrektur:
"Wenn der Vermieter zustimmt, ist das ein rein freiwilliges Zugeständnis an den Mieter. "

Hallo! Die Inserate müssen Sie selber bezahlen. Allerdings reichen 3 Interessenten. Und wenn die Madam nicht auftaucht oder nicht reagiert, dann müssen Sie Ihr alles schriftlich per Einwurf Bestätigung mitteilen. Wenn es dann drei Angebote geben sollte, können Sie den Schaden, der für Sie entstanden ist (Miete) zurückfordern.

Hallo,
grundsätzlich ist es so, das die Kündigungsfrist relevant ist. Du hast natürlich die Möglichkeit, Nachmieter zu, aber auf eigenen Kosten.
Dabei ist anzumerken, dass der Vermieter die gestellten und gefunden potentiellen Interessenten nicht akzeptieren muß.
Wünsche trotzdem viel Erfolg mit einer einvernehmlichen Lösung.
Gruß Daylighter

Hallo,
die Vermieterin ist im Recht.Sie wollen ausziehen,also müssen Sie sich auch um inserat etc.kümmern!Das mit der Top 5 ist auch normal.Wieso sollte Sie das für Sie machen?Wie gesagt,der der früher ausziehen will,muss sich kümmern.

Hallo,
leider ist es so, dass Du die Kosten für ein Inserat selbst tragen musst, wenn Du vor der vereinbarten Mietdauer ausziehen willst.

Der Vermieter kann auf Bestehen des Vertrages verweisen und insofern auch seinen Urlaub nehmen ohne Rücksicht auf den Auszug eines Mieters.

Es wird vermutlich keinen Sinn machen eine Anzeige zu schalten, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.

Gruß
Udo

Hallo, Ava Adore,

wie heißt es doch so treffend? Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Da Du vorzeiteig aus dem Vertrag heraus kommen möchtest, musst Du auch alle entstehenden Kosten dafür bezahlen. Wie Deine Vermieterin ihre Wohnung bei Nichterfolg Deinerseits ihren neuen Mieter findet, ist dann ihr Problem. Rein rechtlich kannst Du da gar nichts fordern. Und wenn Deine Vermieterin in den Urlaub fährt, so ist das ihr legitimes Recht. Warum sollte sie sich auch mit Deinem Problem befassen? Wenn Dein Arbeitgeber Dich pausenlos im Urlaub mit irgend welchen Fragen bombadieren würde, wärest Du mit Sicherheit auch sauer auf ihn, oder?

Es gibt immer wieder Vermieter, die mit horrenden Vorstellungen auszugswillige Mieter daran hindern, vorzeitig aus ihren Verträgen heraus zu kommen. Denn das ist bis dahin erst mal (noch) eine gesicherte Mieteinnahme für sie.

Deshalb die Frage: Warum inserierst Du nicht kostenlos z.B. bei „Immonet“ oder „Immoscout24“? Das sind viel gelesene Portale, wo Du in wenigen Stunden schon Interessenten finden wirst.

Sollte also Deine Vermieterin nicht mit den(m) Nachmieter(in) einverstanden sein, musst Du auch die Kündigungszeit laut Mietvertag einhalten. Auch hier gibt es gegenläufig weit verbreiteter Meinung keine Akzeptanzpflicht des Vermieters. (Außer einer anders lautenden Vereinbarung im Mietvertrag)

Wenn Du also keinen „Zoff“ mit Deiner Vermieterin haben willst, dann backe kleine Brötchen. Bedenke: SIE ist diejenige, welche auf die Erfüllung des Mietvertags bestehen kann und dazu zählt auch die Kündigungszeit!

@Geschirrspülmittel

Deine Aussage: „Es reichen drei Nachmieter“ ist völlig aus der Luft gegriffen. So ein Gesetz kennt das Mietrecht nicht.

Noch einmal: Wenn im Mietvertag nichts über Nachmieter vereinbart wurde, muss der Vermieter auch den 20. Nachmieter nicht akzeptieren. Darüber gibt es bereits mehrfach rechtskräftige Urteile, die dies bestätigen.

Hallo, Leider verstehe ich den Inhalt dier Anfrage nicht unbedingt!

  • Kündigung unter Vorbehalt?
  • Nachmieter stellen, für vorzeitigen Auszug?
  • Kosten für die Nachmietersuche?

Es gelten allgemein die gesetzlichen bzw vertraglichen Fristen zur Vertragsbeendigung. Einen Nachmieter braucht ein Vermieter nicht zu akzeptieren, aber er kann. Aber er kann auch auf die Kündigungsfrist bestehen. Daher wird er auch nicht die Kosten, egal in welcher Form, für die Nachmietersuche des jetzigen Mieters übernehmen, was er auch nicht braucht, denn wie gesagt er ist in seiner Entscheidung über die Verwendung und Beendigung des Mietvertrages frei. LG rolf