Beispiel:
Ein Kunde sucht eine bestimmte Ware und findet sie bei einem der großen Internetanbieter. Die Beschreibung der Ware ist etwas dürftig, aber das Produktfoto entspricht genau dem, was der Kunde benötigt. Die Ware hat zwar einen geringen Warenwert aber da der Kunde diese Ware dringend braucht, nimmt er auch die relativ gesehen hohen Versandkosten in Kauf.
Warenwert (Preis): ~ € 8,-
Versandkosten: ~ € 3,-
Als der Kunde die Ware erhält, muss er feststellen, dass die Ware nicht dem Produktfoto aus dem Angebot auf der Webseite entspricht; weder Hersteller noch Bauform sind gleich, nur die Funktion. Da die Bauform für den Kunden ausschlaggebend für den Kauf dieses Produktes war, stellt dieser Umstand für ihn einen erheblichen Mangel dar und er möchte die Ware gerne umgetauscht haben oder zurückgeben.
Dann stellt er fest, dass er aufgrund der Bestimmungen des Anbieters aber sowohl die für einen Umtausch oder auch Rückgabe auftretenden Kosten und die Gefahr des Versandes selbst zu tragen hat, weil seine Bestellung unter einem vom Anbieter willkürlich festgelegten Betrag liegt.
Das bedeutet, dass der Kunde über 30% des Warenwertes draufzahlen würde, obwohl das Verschulden auf Seiten des Anbieters liegt.
Nun stellt sich heraus, dass der Anbieter das auf dem Foto im Angebot dargestellte Produkt gar nicht hätte liefern können, da es sich nicht in seiner Produktpalette befindet. Also muss der Kunde wohl oder übel den falsch gelieferten Artikel auf seine Kosten und Gefahr an den Anbieter zurücksenden.
+Rücksendekosten: ~ € 3,-
Ergebnis: Ware bestellt, durch den Anbieter falsch geliefert, Ware zurückgesendet - also letztendlich keine Ware erhalten; dafür aber Zeitaufwand und Kosten von ca. 30% des Warenwertes für nichts.
Sind diese Rückgabebestimmungen der Anbieter wirklich rechtens? Oder könnte man sich - und sei es als Präzedenzfall - das, was man mit gesundem Menschenverstand* für Recht erachten würde, erkämpfen?
Nachtrag:
*Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der richtige Artikel an den Kunden versendet wird. Geschieht dabei ein Fehler, und es wird z. B. die falsche Ware an den Kunden versendet, hat er (der Anbieter) auch die Kosten zu tragen - sowohl im Falle einer Rückgabe als auch im Falle eines Austausches, auch wenn das für ihn bedeutet, dass er einen Verlust machen sollte.
Da der Kunde keinen Fehler gemacht hat, dürfte er also nicht in die Pflicht genommen werden, Kosten, die durch den Fehler des Anbieters entstanden sind, übernehmen zu müssen. Es reicht ja schon der Aufwand, den der Kunde betreiben muss, um sein ‚Recht‘, nämlich die bestellte und bezahlte Ware zu erhalten, einzufordern.
