Wer trägt die Kosten für Spülung der Wasserleitung

Hallo liebe Mitglieder,

habe folgendes Problem: In einem Mehrfamilienhaus wurde ein Bad komplett renoviert. Beim Abklopfen der Fliesen, haben sich die Kalkablagerungen in den Wasserleitungen gelöst. Das hat nun zur Folge, das die darüberliegenden Wohnungen erst nach ca. 3 Minuten warmes Wasser haben. Das war vor der Badrenovierung definitiv nicht der Fall.
Laut Handwerker ist nun eine Leitungsspülung unumgänglich, um den bisherigen Zustand wieder herzustellen.

MEINE FRAGE: WER TRÄGT DIE KOSTEN? DIE WEG oder der Eigentümer, der das Bad renoviert hat?

Danke für Eure HILFE!

sorry, bin leider der falsche Ansprechpartner :frowning:
Viel Glück noch.

Hallo,
ich fürchte, dass diese Kosten von allen Et getragen werden müßen, da die
Wasserleitungen wohl nicht zum Sondereigentum gehören.
Und die kalkablagerungen sich wohl auch ohne „hämmern“ irgendwann gelöst
hätten.
Vorausgesetzt, es gibt dafür einen Mehrheits Beschluß!

Bei uns wurde schon darauf hingewiesen, dass alle Wasserleitungen komplett
erneuert werden müßen in den nächsten Jahren, da ein Nachbar häufig sehr
rostiges Wasser hat…

Aber ich bin kein Fachmann und würde je nach Kosten für diese Aktion lieber auch
Fachleute befragen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass sich die Kosten in Grenzen halten
werden.
Mich interessiert es auch, ob es von allen getragen werden muß…
Schöne Grüße

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Hallo,

ich würde nicht durchspülen, ersteinmal alle Perlatoren
und andere Siebe reinigen!Kalkablagerungen in Kupferleitungen? Sehr unwarscheinlich;wohnt ihr in Süddeutschland?Bei´m Wasserwerk den Härtegrad des Wasser´s erfragen.
ciao

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Hallo,

kurz gesagt, der oder die Eigentümer.

Kalkablagerungen sind ein altersbedingtes Problem der Leitungen und entstehen, ohne dass man dies verhindern könnte.
Sollte sich dadurch, wie in dem Fall, ein Problem ergeben, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Eigentümers (im Rahmen seiner normalen Instandhaltungspflichten).

Das Verursacherprinzip trägt in dem Fall nicht, da die Renovierung des Bades im besten Fall der Auslöser war - nicht jedoch die Ursache.

Hallo,

danke für die prompte Antwort.
Die Antwort klingt plausibel, aber erscheint mir gegenüber der Gemeinschaft etwas unfair.

Die Kosten der Spülung wären nicht entstanden, wenn der eine Eigentümer das Bad nicht renoviert hätte.

Gibt es für diesen Fall evtl. eine Rechtgrundlage? WEG-Gesetz?

MFG
Reinert

Hallo,
wie gesagt - bei einem Rechtstreit wuerde es so sein, dass die Gemeinschaft sprich der Eigentuemer zahlen muss - 100%tig (siehe Verursacherprinzip).