Wer trägt die Nebenkosten bei der Gartenpflege?

Hallo,

bei der Durchsicht meiner Nebenkostenabrechnung und meines Mietvertrages ist mir aufgefallen, dass jährlich immer für die Anlagen- und Beetpflege Kosten in unterschiedlicher Höhe ( je nachdem wie häufig die Firma da war) abgerechnet werden.
In meinem Mietvertrag steht unter § 13 Gartennutzung: die Pflege des Gartens übernimmt der Vermieter.
Mein Vermieter selber macht im Garten überhaupt nichts, das Ganze wird immer an eine Firma abgegeben. Darf der Vermieter die dafür anfallenden Kosten anteilig auf mich als Mieter abrechnen?
Unter dem Punkt Nebenkosten ist diesbezüglich nichts erwähnt.

Mit freundlichen Grüßen

petra0801

Hallo Petra,

eindeutig NEIN!
Wenn die Pflege des Gartens so im Mietvertrag formuliert ist, dann darf er das nicht.

Gruß
Weschdl

Hallo petra0801,

grundsätzlich gehören Gartenpflegekosten zu den Betriebskosten, s. Betriebskostenverordnung und können somit auf alle Wohnungen umgelegt werden. Wenn also im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung bezug genommen wird, bedeutet das zunächst, daß die Gartenkosten umlegbar sind.

In Ihrem Fall kommt es darauf an, was im Mietvertrag genau formuliert werde und deshalb kann ich keine präzise Antwort geben. Ich sehe zwei Möglichkeiten:

  1. die Formulierung meint, daß der Vermieter zuständig für die Organisation der Gartenpflege ist (dann wären die Kosten um legbar) oder
  2. die Formulierung meint, daß der Vermieter die Gartenarbeit selber ausführt bzw. auf eigene Kosten ausführen läßt (dann wären die Kosten natürlich nicht umlegbar).

Prüfen Sie bitte die Formulierung genau und widersprechen Sie ggf. schriftlich gegen die Abrechnung mit Hinweis auf den Mietvertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Nen, nur wenn die Kosten im Vertrag vereinbart sind!