Hallo,
bei der Durchsicht meiner Nebenkostenabrechnung und meines Mietvertrages ist mir aufgefallen, dass jährlich immer für die Anlagen- und Beetpflege Kosten in unterschiedlicher Höhe ( je nachdem wie häufig die Firma da war) abgerechnet werden.
In meinem Mietvertrag steht unter § 13 Gartennutzung: die Pflege des Gartens übernimmt der Vermieter.
Mein Vermieter selber macht im Garten überhaupt nichts, das Ganze wird immer an eine Firma abgegeben. Darf der Vermieter die dafür anfallenden Kosten anteilig auf mich als Mieter abrechnen?
Unter dem Punkt Nebenkosten ist diesbezüglich nichts erwähnt.
Mit freundlichen Grüßen
petra0801