Wer trägt die OP-Kosten bei Versicherungwechsel?

Hallo,
meine Freundin hatte einen Kreuzbandriss. Während der ersten Behandlungphase war sie Privatversichert.
Von dem Arzt wurde sie in eine Privatklinik überwiesen.
Als der Termin in der Klink dann endlich anstand war meine Freundin gesetzlich versichert.

Jetzt die große Frage…
Wer übernimmt die Kosten des Klinkaufenthalts und der OP?
Beide Kassen schieben das Thema hin und her.

Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.

René

Hallo Rene,

anders als wie bei z.B. bei einer Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsfall in der Krankenversicherung nicht mit Eintritt der Krankheit gegeben sondern mit dem Behandlungstermin.

Das heißt wurde die Behandlung als Privatversicherter begonnen, ist die private Krankenversicherung solange diese besteht für die Kosten zuständig. Endet die Versicherung endet auch die Kostenübernahme.

Bei Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung ist also diese für die Kostenübernahme zuständig.
Problem wird hier sein, dass für gesetzlich Krankenversicherte die Behandlung in der Privatklinik ausgeschlossen ist, daher übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht.

Ich habe es so verstanden, dass die Behandlung bereits erfolgte daher kann ich nur folgende Vorgehensweise empfehlen:

  1. Prüfen ob die ausgesuchte Klinik nicht auch gesetzlich Versicherte behandeln kann/darf und diese sollen dann mit der Kasse abrechnen.
  2. Sollte dies nicht der Fall sein werdet Ihr wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Kann jedoch evtl. steuerlich geltend gemacht werden.
  3. Freundin trösten und pflegen

Gute Besserung
Gruß
Thomas

Hallo Renè,

um Dir eine vernünftige Antwort geben zu können hätte ich gerne gewußt, ob in der Klinik auch gesetzlich Versicherte behandelt werden. Mit welcher Begründung lehnt die jeweilige Versicherung ab. Und wieso regeln die Versicherer das nicht untereinander, wenn Deine Freundin durchgängig versichert war? Sind Zusatzkosten entstanden?
Freue mich auf Deine Antwort, damit wir Lich ins Dunkle bringen können.

Hallo und Danke erstmal…

Ich hab mich jetzt bei der Klinik gemeldet und die meinte dass sie nur Privatpatienten behandeln.
Die Privatversicherung will nicht zahlen weil meine Freundin zu dem Zeitpunkt nicht mehr Mitglied war.
Und die gesetzliche Kasse will nicht zahlen, weil dass nicht zu ihren Leistungen gehört.
Was sind mit Zusatzkosten gemeint?

Hallo René,

mit Zusatzkosten meinte ich soetwas wie Chefarzt oder Einbettzimmer. Was aber sich schon mit der Frage geklärt hat, dass die Klinik nur Privatpatienten nimmt. Formal gesehen ist es so, dass keine der beiden Kassen für die Leistungen aufkommt. Da Deine Freundin zum Zeitpunkt der Operation in der gesetzlichen Krankenkasse war müsste die für die OP aufkommen. Da aber eine OP in einer privat Klinik nicht zu Leistungsumfang der Versicherung gehört, weigert sich diese zu zahlen. Eure einzige Chance sehe ich darin zu gucken, ob Ihr mit der gesetzlichen Krankenkasse eine Kulanzregelung hinbekommt.

Viel Glück
Bonobella

Ja ich denke da wird uns nichts anderes übrig bleiben als dies zu versuchen.
Wenn wir allerdings auf den Kosten sitzen bleiben ist das ein sehr teures Lehrgeld. :frowning:

Vielen Dank auf jeden Fall für die guten Antworten.