Hallo Rene,
anders als wie bei z.B. bei einer Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsfall in der Krankenversicherung nicht mit Eintritt der Krankheit gegeben sondern mit dem Behandlungstermin.
Das heißt wurde die Behandlung als Privatversicherter begonnen, ist die private Krankenversicherung solange diese besteht für die Kosten zuständig. Endet die Versicherung endet auch die Kostenübernahme.
Bei Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung ist also diese für die Kostenübernahme zuständig.
Problem wird hier sein, dass für gesetzlich Krankenversicherte die Behandlung in der Privatklinik ausgeschlossen ist, daher übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht.
Ich habe es so verstanden, dass die Behandlung bereits erfolgte daher kann ich nur folgende Vorgehensweise empfehlen:
- Prüfen ob die ausgesuchte Klinik nicht auch gesetzlich Versicherte behandeln kann/darf und diese sollen dann mit der Kasse abrechnen.
- Sollte dies nicht der Fall sein werdet Ihr wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Kann jedoch evtl. steuerlich geltend gemacht werden.
- Freundin trösten und pflegen
Gute Besserung
Gruß
Thomas