Wer trägt die Rücksendekosten bei defekter wäre unter 40€ bei Gewährleistung?

Hallo,
folgender Fall:
Online ware bei ibäh bestellt u. auch erhalten.
Ware kam defekt an.
Verkäufer möchte die defekte Ware zurück gesendet haben.
Frage:
Wer trägr in diesem Fall die Rücksendekosten?

Artikel kostete incl. Versand bei der Bestellung 9,80€.
Hier geht es aber nicht um das 14tägige Rückgaberecht, sondern um einen Gewährleistungsfall.

Auf Nachfrage beim Kundenservice von ibäh wurde gesagt, gute Frage, die der Servicemitarbeiter aber nicht beantworten kann.

Wer kennt sich damit aus, u. hatte auch schon so einen Fall?

Danke für die Antworten.

Hallo!

Ist das nicht selbstverständlich_?

alle Kosten trägt der Verkäufer/Händler_
, denn er muss die Gewährleistung für den Kunden kostenfrei durchführen.
Und dazu gehört auch das Rücksenden oder Abholen der Ware.

Warenwert ist hier unwichtig. Der spielte früher eine Rolle als es um den Umtausch, genauer Rücktritt vom Kauf innerhalb 14 Tagen ging. Da war die Regel, Rückgabewert unter 40 € = Kunde muss Versandkosten selbst tragen.
Sonst der Händler.

Das ist seit kurzem anders. Vom Gesetz her trägt nun immer der Kunde die Rücksendekosten, wenn er das Widerrufsrecht nutzen will.
Meist räumen aber die Händler nach wie vor  freiwillig die alte Regel ein oder gestatten immer kostenfreies Rücktrittsrecht.

Achtung . Natürlich kann/wird der Händler nachher die Ware prüfen, ob es sich überhaupt um einen Gewährleistungsfall handelt.
Und sollte das nicht der Fall sein, kann er auch vom Kunden die Portokosten zurück verlangen.

MfG
duck313

„Achtung . Natürlich kann/wird der Händler nachher die Ware prüfen, ob es sich überhaupt um einen Gewährleistungsfall handelt.
Und sollte das nicht der Fall sein, kann er auch vom Kunden die Portokosten zurück verlangen.“

Das ist aber eher aussichtslos, sofern der Kunde nicht wie üblich den Kopf in den Sand steckt. Eine Erstattungspflicht besteht schon mal nicht, wenn er nicht fahrlässig verkannt hat, dass er zur Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht berechtigt war.