Wer trägt die Rücksendekosten Einzelwert < 40€ ?

Hallo,

angenommen Käufer X bestellt in einem Onlineshop bei Verkäufer Z verschiedene Waren im Gesamtwert von 100 €.

X macht von seinem Widerrufsrecht gebrauch und schickt 7 Teile im Gesamtwert von 70 € wieder zurück, Waren im Wert von 30 € behält er. Jedes zurückgeschickte Teil kostet einzeln 10 €. Es handelt sich um einzelne, eigenständige Artikel die nicht als Set gekauft wurden.

X ist der Meinung, er muss gemäß Fernabsatzgesetz die Rücksendekosten nicht tragen, da der Gesamtwert über 40 € liegt. Z ist der Meinung, er muss die Rücksendekosten nicht tragen, da der Wert der einzelnen Waren jeweils unter 40 € liegt.

Wer hat Recht? Gibt es einen Gesetztestext, der genau diesen Punkt regelt und wenn ja, welcher ist das?

Danke und viele Grüße

bratapfel

Hallo,

X ist der Meinung, er muss gemäß Fernabsatzgesetz die
Rücksendekosten nicht tragen, da der Gesamtwert über 40 €
liegt.

von Gesamtwert steht aber nichts im Gesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

Gruß
C.

von Gesamtwert steht aber nichts im Gesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

Hä?
Zitiere aus dem Gesetz:
„…wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt…“
Was ist denn der Preeis der zurückzusendenden Sache sonst für Dich?
Da steht nicht, wenn der Preis der Rücksendung 40 Euro nicht übersteigt sondern Preis der zurückzusendenden Sache…