Hallo,
angenommen Käufer X bestellt in einem Onlineshop bei Verkäufer Z verschiedene Waren im Gesamtwert von 100 €.
X macht von seinem Widerrufsrecht gebrauch und schickt 7 Teile im Gesamtwert von 70 € wieder zurück, Waren im Wert von 30 € behält er. Jedes zurückgeschickte Teil kostet einzeln 10 €. Es handelt sich um einzelne, eigenständige Artikel die nicht als Set gekauft wurden.
X ist der Meinung, er muss gemäß Fernabsatzgesetz die Rücksendekosten nicht tragen, da der Gesamtwert über 40 € liegt. Z ist der Meinung, er muss die Rücksendekosten nicht tragen, da der Wert der einzelnen Waren jeweils unter 40 € liegt.
Wer hat Recht? Gibt es einen Gesetztestext, der genau diesen Punkt regelt und wenn ja, welcher ist das?
Danke und viele Grüße
bratapfel